17.04.2018
Die Generali Lebensversicherung, eines der größten Versicherungskonzerne in Deutschland, erhöht die BU-Beiträge und wohl auch alle anderen Beiträge von Invaliditätsversicherungen, wie zum Beispiel die Erwerbsunfähigkeitsversicherungen zum 01.06.2018. Ein Grund zum aufatmen ist, dass die Beiträge wohl nur um 8% steigen sollen. Es sind wohl auch nur Verträge betroffen, welche vor dem Jahre 2015 abgeschlossen wurden und also einen Rechnungszins von über 1,25% haben.
Das Elend geht weiter und die Niedrigzinsphase nagt an allen Enden der Versicherer. Nachdem die Versicherer in den letzten Jahren die laufenden Überschüsse bei Sparverträgen (Rentenversicherungen etc.) gesenkt haben, fangen immer mehr Versicherer auch an die Überschüsse bei Berufsunfähigkeitsversicherungen zu reduzieren, was zu einer Erhöhung des Zahlbeitrages führt. Dieses trifft zum 01.06.2018 nun auch Kunden der Generali welcher ein bekannter Versicherer im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ist und sehr viele Verträge im Bestand hat.
Hier handelt es sich um eine Reduzierung der Überschüsse (Sofortverrechnung) des kalkulierten Beitrages (Bruttobeitrages). Der Bruttobeitrag ist bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung der kalkulierte Beitrag zur Absicherung des versicherten Risikos. Durch eine geringere Schadenquote, gute Erträge an den Märkten (Zinsen), Stornogewinnen etc. werden sogenannte Überschüsse erwirtschaftet, welche bei der Sofortverrechnung "gutgeschrieben" werden. Der Zahlbeitrag (Nettobeitrag) ist also der Beitrag welcher gezahlt wird, wenn man die aktuellen Überschüsse vom kalkulierten Beitrag (Bruttobeitrag) abzieht.
Unser Rat - vorerst nichts! Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung. Hier Gründe, warum nicht voreilig gekündigt werden sollte:
Fazit: Es sollte jetzt niemand voreilig seine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen! Wie und was beim Wechsel der Generali Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten ist, finden Sie unter folgenden Links (Klick auf die Bilder)
Auch hier wird es wohl nicht lange dauern bis Versicherer wieder Aktionsanträge auf den Markt schmeißen um die Kunden der Generali abzuwerben. Wenn es Versicherer gibt, werden wir diese hier wieder mit sämtlichen Informationen aufführen und die Alternativen aufzeigen sowie auch die Fallstricke die sich dahinter verbergen können.
Zum 01.01.2018 hatte die WWK die Überschüsse der Berufsunfähigkeitsversicherung gesenkt. Dadurch sind die Beiträge um knapp 40% gestiegen! Auch haben die Kunden die Nachricht erst ca. 1-2 Wochen vor Erhöhung erhalten, also pünktlich zu Weihnachten ;-) Hier geht es zum Beitrag.
Wir selbst haben noch nie eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali vermittelt, da es auf dem Markt schon immer bessere Alternativen gab. Ausnahme war die Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Generali, welche wir das ein oder andere mal vermittelt haben, da die Generali hier eine sehr stark vereinfachte Gesundheitsprüfung hatte und immer noch hat (wurde im Jahre 2017 etwas geändert).
Deswegen ein großes Dankeschön an unseren Maklerkollegen - Markus Eckstein aus Westendorf www.mehr-finanz24.de - welcher uns freundlicherweise ein Schreiben, eines seiner Kunden, zur Verfügung gestellt. Die Erhöhung beträgt bei der Generali nur knappe 10%, was unserer Meinung nach vollkommen akzeptabel und zu verkraften ist.
Der Beitrag wurde hier bei dieser Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali von 93,06€ auf 100,48€ monatlich erhöht.
Ob und wann es zur nächsten Erhöhung der Beiträge bei der Generali kommt, können wir Ihnen nicht sagen. Wir würden uns aber freuen, wenn weitere Anpassungen von der Generali, oder anderen Versicherern in dem Bereich, in etwa in der selben Höhe ausfallen werden und nicht so ausufern wie das bei der WWK Versicherung zum 01.01.2018 der Fall war.
Viele Vermittler sagen, dass Sie stark auf den Bruttobeitrag achten, da der Beitrag nur bis dahin angepasst werden kann. Dieses ist jedoch auch nicht richtig. Nach dem § 163 VVG können auch die Beiträge über den Bruttobeitrag angepasst werden. Deswegen "stehen" viele Vermittler darauf, wenn der Versicherer auf das Recht der Erhöhung nach §163 VVG verzichtet. Mal davon abgesehen das man die Versicherer an einer Hand abzählen kann, die auf das Recht der Anpassung nach §163 verzichten und die Auswahl dadurch sehr klein wird (wobei es ja noch viele weitere wichtigere Kriterien gibt bei der Auswahl einer passenden BU) würde der §314 VAG (ehemalige § 89 VAG) in Kraft treten. Was die Paragraphen aussagen sehen sie hier.
Der Versicherer ist zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn:
Hier hat der Versicherte die Wahl, ob er den höheren Beitrag zahlen möchte oder eine entsprechend geringere BU-Rente/ Todesfallleistung wünscht (genauso wie bei der Reduzierung der Überschüsse, hier kann der Versicherte auch die Rente reduzieren um den gleichen Beitrag wie vorher zu zahlen - was denn jedoch den Bedarf verfehlt und nur als Notlösung in Erwägung gezogen werden sollte.
Zahlungsverbot - Herabsetzung von Leistungen
Kurz gesagt, reduziert der Versicherer die Renten/ Kapitalleistungen oder kann die Zahlungen komplett einstellen.
Allein ein niedriger Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) garantiert also auch keinen niedrigen Zahlbeitrag weil durch den §163 VVG der Tarifbeitrag oder durch den §314 VAG (ehemals "89 VAG) die Leistung reduziert werden kann.
Kein Problem, wir haben 2 Möglichkeiten für Sie
1. Onlineberatung per Livechat oder per Telefon und E-Mail
2. Wir empfehlen Ihnen gerne einen Experten aus Ihrer Nähe! Egal wo Sie wohnen, wir kooperieren deutschlandweit mit vielen Versicherungsmaklern. Hier ist es wichtig an jemanden zu geraten, der etwas von dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung versteht und dieses auch gewissenhaft und vernünftig für Sie aufbereitet. Sie wünschen eine Experten aus ihrer Nähe? Klicken Sie auf den folgenden Button und senden uns Ihre/n:
Sie haben "Vorerkrankungen" welche Sie bei einem BU-Antrag angeben müssten oder hatten in der vorherigen Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali einen Ausschluss oder medizinischen Risikozuschlag? Hier finden Sie weitere Aktionen mit BU-Versicherern welche für bestimmte Zielgruppen vereinfachte Gesundheitsfragen anbieten. Sie müssen also nicht die "speziellen" Wechselaktionen nutzen sondern es gibt noch weitere. Auch kann man durch eine erneute Aufbereitung der Gesundheitsdaten generell eine Risikovoranfrage bei allen passenden Versicherern starten um zu überprüfen, ob Sie vielleicht sogar aktuell manche Versicherer zu normalen Konditionen versichern. Gerne helfen wir Ihnen dabei die Gesundheitsdaten aufzuarbeiten und eine Risikovoranfrage zu stellen sowie die anderen Aktionen zu überprüfen.