Die Krankenversicherung der Rentner, auch KVdR genannt, ist eine Möglichkeit der Krankenversicherung im Rentenalter. Die KVdR ist eine Form der gesetzlichen Krankenversicherung im Rentenbezug und an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hat nur Vorteile gegenüber der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.
Möglichkeiten der Krankenversicherung im Rentenbezug
Um in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welches das sind erfahren Sie hier.
Sie müssen in einem bestimmten Zeitraum über eine bestimmte Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. Hierbei spielt es keine Rolle ob Sie Freiwillig-, Pflicht- oder Familienversichert gewesen sind.
Sie müssen in der zweiten Arbeitshälfte zu mindestens 9/10 in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein, um die Vorversicherungszeiten zu erfüllen. Wir habe dazu eine Grafik für Sie erstellt, um es hoffentlich einfacher dazustellen.
In diesem Beispiel haben wie angenommen, dass unser Beispielkunde ab dem 17 Lebensjahr mit der Ausbildung angefangen hat. Ab jetzt beginnt also sein Arbeitsleben. Wenn wir von dem aktuellen gesetzlichen Eintritsalter der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ausgehen, also mit dem 67 Lebensjahr, wird derjenige 50 Jahre arbeiten müssen. Die 2. Arbeitshälfte würde hier also mit dem 43. Lebensjahr beginnen. Da man in der zweiten Arbeitshälfte zu 9/10, also 90%, in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein muss (eine Voraussetzung für die KVdR), muss unser Beispielkunde spätestens ab dem 45 Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein um die 90% Vorversicherungszeiten in der GKV zu erfüllen (insofern der Rentenbeginn mit dem 67. Lebensjahr erfolgt).
Dieser Punkt ist meistens der einfachere. Sie müssen einen Anspruch auf Rente, aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben und diese auch beantragen. Es ist egal wie hoch diese Rente ist, Sie müssen aber auch hier die Voraussetzungen erfüllen um eine Rente beziehen zu können. Sie müssen die Wartezeiten (Versicherungszeiten) erfüllt haben. Es müssen also 5 Jahre in die GRV eingezahlt worden sein, ob pflichtig oder freiwillig spielt auch hier wieder keine Rolle. Auch der Zeitpunkt, wann Sie die Beiträge entrichtet haben ist egal, es ist also auch möglich die letzten Jahre freiwillig in die GRV einzuzahlen, auch der Mindestbeitrag ist ausreichend!
Wichtiger Hinweis zur KVdR!
Wenn Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind und Ihnen das System vielleicht doch nicht zusagt, sollten Sie bestenfalls, spätestens mit dem 40 Lebensjahr wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren. Die Hürde der 9/10 Regelung ist am schwierigsten zu erreichen. Hier besteht nur die Möglichkeit den Rentenbezug nach hinten zu verschieben und somit länger als gedacht zu arbeiten. Wie ein Wechsel von der PKV in die GKV ist meistens nicht einfach und oft nur mit Umwegen möglich, gerne beraten wir Sie dazu.
Wie werden die Beiträge bei der KVdR und bei freiwillig versicherten Rentner berechnet und auf welche Einnahmen werden die Beiträge fällig? Die Beiträge werden bei den beiden Modellen jeweils Prozentual von den Einkünften berechnet. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt 50% des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR), egal ob pflichtig oder freiwillig, auf den Anteil welcher auf die gesetzliche Rentenversicherung fällig wird.
Beispiel Beitragsberechnung zur KVdR
Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung = 1.000€ monatlich
Beitragssatz 14,6% = 146€ monatliche
50% von 146 = 73€ (Eigenanteil und Zuschuss der GRV)
73€ + 2,55% (25,50€ - Beitragssatz Pflegepflichtversicherung) + 1,1% (11€ - durchschnittlicher Zusatzbeitrag der GKV)
109,50€ monatlich zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung müssen jeden Monat als Rentner gezahlt werden
Der Beitrag bei der Krankenversicherung der Rentner - KVdR, wird prozentual aus den Einkünften der gesetzlichen Rentenversicherung und betrieblichen Altersvorsorge berechnet sowie aus Pensionen, Bezügen aus Versorgungswerken und natürlich wenn weiterhin ein Einkommen erziehlt wird, ob aus selbstständiger Tätigkeit oder im Angestelltenverhältnis spielt hierbei keine Rolle.
Als freiwillig Krankenversicherter Rentner wird der Beitrag der Krankenversicherung auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Selbstständiger Tätigkeit, Renten aus dem Ausland, Versorgungsbezüge, und weitere Einkünfte wie Vermietung, Verpachtung, Kapitalvermögen und auch auf alle Altersvorsorgeprodukte wie private Rentenversicherungen, Riester-Renten und Rürup-Renten) berechnet! Grob gesagt, müssen Sie hier alle Einkünfte bei der Krankenkasse als Einkommen angeben!
Hier haben wir Ihnen eine Tabelle mit unterschiedlichen Einkommensarten aufegführt, um Ihnen aufzeigen zu können, welche Einkommensarten als gesetzlich pflichtversicherter Rentner der KVdR und als freiwillig gesetzlich versicherter Rentner verbeitragt werden müssen. Folgende Parameter haben wir für die Berechnung genommen:
Einkommensart | Beitrag zur GKV | Beitragshöhe GKV |
Gesetzliche Rente | Ja | 50% + Zusatzbeitrag und Pflege |
Pensionen | Ja | 100% + Zusatzbeitrag und Pflege |
Versorgungsbezüge | Ja | 100% + Zusatzbeitrag und Pflege |
Erwerbseinkommen | Ja | 100% + Zusatzbeitrag und Pflege |
Mieteinnahmen | Nein | Beitragsfrei |
Zinsen, Dividenden etc. | Nein | Beitragsfrei |
Private Renten | Nein | Beitragsfrei |
Riester Rente | Nein | Beitragsfrei |
Rürup Rente | Nein | Beitragsfrei |
Einkommensart | Beitrag zur GKV | Beitragshöhe GKV |
Gesetzliche Rente | Ja | 50% + Zusatzbeitrag und Pflege |
Pensionen | Ja | 100%+ Zusatzbeitrag und Pflege |
Versorgungsbezüge | Ja | 100% + Zusatzbeitrag und Pflege |
Erwerbseinkommen | Ja | 100% + Zusatzbeitrag und Pflege |
Mieteinnahmen | Ja | 100% + Zusatzbeitrag und Pflege |
Zinsen, Dividenden etc. | Ja | 100% + Zusatzbeitrag und Pflege |
Private Renten | Ja | 100% + Zusatzbeitrag und Pflege |
Riester Renten | Ja | 100% + Zusatzbeitrag und Pflege |
Rürup Renten | Ja | 100% + Zusatzbeitrag und Pflege |
Es gibt zur Berechnung der Beitragshöhe der Krankenversicherung der Rentner kein anrechenbares Mindesteinkommen, aber ein maximales Einkommen (Beitragsbemessungsgrenze).
Der Maximalbeitrag wird durch die Beitragsbemessungsgrenze "gedeckelt". Die Bietragsbemessungsgrenze erhöht sich fast jedes Jahr. Im Jahre 2017 liegt diese bei 4.350€ monatlichen Einkommen woraus sich ein Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von monatlich 793,88€ inkl. dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung ergibt.
Vorteil der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner "KVdR" gegenüber der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung liegt an den Einkünften, welche zur Berechnung des Beitrages herangezogen werden. Die KVdR ist also immer günstiger, beziehungsweise höchstens genauso teuer, wie die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung der Rentner.
Die Leistungen der KVdR sind die selben wie die der pflichtversicherten Angestellten oder freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen unterscheiden sich nur zwischen den Krankenkassen, welche Sie jedoch jederzeit wechseln können. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden keine Gesundheitsfragen gestellt also kann niemand abgelehnt werden.
Sie möchten wissen ob Sie in die KVdR kommen oder ob es noch eine Möglichkeit gibt in die KVdR zu gelangen? Sie sind sich unschlüssig ob die gesetzliche oder private Krankenversicherung für Sie die richige Wahl ist? Gerne helfen wir und externe Experten Ihnen bei der richtigen Wahl.
Hier haben wir Ihnen noch das offizielle Schreiben "Merkblatt der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung - R0815" der Deutschen Rentenversicherung hinterlegt.