Alle Beamten und auch manche Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, benötigen nicht nur eine reine private Haftpflichtversicherung, sondern auch eine Diensthaftpflichtversicherung. Diese sollte auch speziell auf die ausgeübte Tätigkeit abgestimmt ist. Dieses sind zum Beispiel Beamte in folgenden Berufsgruppen:
Unter Umständen haftet der Dienstherr nicht für Schäden, die im Dienst passieren. Somit haften Sie für Schäden und können vom Dienstherren in Regress genommen werden. Ein Beispiel bei Lehrern ist unter anderem die Aufsichtspflichtverletzung während des Dienstes. Egal ob dies während der Pausen, Unterrichtsstunde oder Klassenfahrt ist.
Es kommt immer auf die ausgeübte Tätigkeit an, auf welche Leistungen besonders geachtet werden sollte. Bei Lehrern sollten die Personenschäden hoch abgedeckt sein. Wenn sich ein Kind schwer verletzt, kann dieses sehr teuer werden. Wenn nun festgestellt wird, dass Sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, haften Sie für den entstanden Schaden. Bei Verwaltungsbeamten sollten die Vermögensschäden ausreichend hoch abgesichert sein, da hier eine falsche Entscheidung, sehr teuer werden kann.
Eine Diensthaftpflichtversicherung kann oft günstig in einer privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und dem gewünschten Versicherungsschutz. Gerne zeigen wir Ihnen unverbindlich und kostenlos, welcher Versicherer die für Sie passende Diensthaftpflichtversicherung anbietet.
Sichern Sie sich gleich zum Beginn des Beamtenverhältnisses richtig ab. Schon als Beamter auf Widerruf ist dieses eine der wichtigsten Absicherungen. Weitere wichtige Versicherungen für Beamte sind die Dienstunfähigkeitsversicherung und private Krankenversicherung.
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