Bei uns entscheiden Sie, wie wir vergütet werden. Wir bieten Ihnen im Bereich der Altersvorsorge 2 Varianten an. Warum nur in der Altersvorsorge hat 2 Gründe. In diesem Bereich gibt es viele gute Versicherer, welche Nettotarife anbieten. Im Bereich der Sachversicherungen (Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung etc.), Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, privaten Krankenversicherung etc. gibt es noch wenige Anbieter die Nettotarife anbieten und dadurch die Auswahl sehr einschränken, auch sind die finanziellen Vorteile in den Bereichen meist auch sehr überschaubar.
Das Provisionsmodel ist die bekannteste und momentan immer noch die am meist gewählte Vergütungsform. Wenn Sie bei uns einen Vertrag zur Altersvorsorge beantragen, bekommen wir unsere Provision direkt von dem Versicherer. Dieses ist also genauso als wenn Sie einen Vertrag direkt bei einer Versicherung oder Bank abschließen. Die Kosten für die Provisionen werden von den monatlichen Beiträgen die Sie zahlen entnommen. Dieses passiert in der Regel in den ersten 5 Versicherungsjahren.
Das Wort "Honorar" ist hier nicht ganz richtig, wird aber oftmals benutzt. Es gibt die Möglichkeit, dass Sie uns direkt über eine Vergütungsvereinbarung bezahlen. Der Vorteil ist hier, dass die Rückkaufswerte in den ersten Jahren sehr hoch sind und sich die Verträge wesentlich besser entwickeln können. Die Ablaufleistungen aus Honorarverträgen/ Nettopolicen sind höher wie bei Verträgen, wo wir die Provision von den Versicherern erhalten. Dafür wird aber bei Vermittlung eines Vertrages eine Vermittlungsgebühr fällig, was nicht vergessen werden darf.
Wir erhalten nur eine Vergütung von Ihnen, wenn Sie einen Vertrag bei uns abschließen. Sollte es trotz der Beratung zu keinem Abschluss kommen, müssen Sie keinen Cent an uns zahlen. Somit gehen Sie kein Risiko ein, Geld zu zahlen auch wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.
Wenn Sie sich von einem Honorarberater beraten lassen, zahlen Sie einen vereinbarten Stundensatz für die Analyse, Ausarbeitung, Empfehlung, Beratung. Sie zahlen also immer egal ob es zu einem Abschluss kommt oder nicht.
Bei der Vergütungsvereinbarung zahlen Sie nur unsere eine Vergütung, wenn es auch zu einem Vertragsabschluss kommt. Dieses finden wir fair den Kunden gegenüber.
Gerne erstellen wir Ihnen 2 Angebotsvarianten damit Sie sehen können, wie unterschiedlich die Ablaufleistungen (Kapital oder Rente) sind. Danach entscheiden Sie, welche Variante für Sie die beste ist.
Wie schon kurz erwähnt, dürfen Honorar-Versicherungsberater keine Provisionen von Versicherungsgesellschaften erhalten, bei den Versicherungsvermittlern wird es so geregelt, dass diese keine zusätzlichen Honorare nehmen dürfen wenn der Versicherer eine Provision auszahlt welche mit den Versicherungsbeiträgen verrechnet werden.
Kurz und knapp. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede zwischen "Bruttotarifen" (Tarife wo wir eine Provision von der Versicherung erhalten) und "Nettotarifen" (Tarife ohne eingerechnete Abschluss/ Vertriebskosten). Wir als Versicherungsmakler/ Vermittler dürfen nur Bruttotarif und Nettotarife mit einer Vergütungsvereinbarung vermitteln. Eine Beratung ausschließlich auf Honorarbasis ist gesetzlich für uns nicht erlaubt. Wenn Sie aber Interesse an einer reinen Honorarberatung haben, können wir sie gerne an spezialisierte Versicherungsberater für den gewünschten Versicherungsbereich vermitteln.
Laut den aktuellsten Informationen dürfen wir als Versicherungsmakler wohl doch weiterhin Privatpersonen "Nettotarife" anbieten und uns von Ihnen direkt, anhand einer Vergütungsvereinbarung honorieren lassen. Dieses steht noch nicht zu 100% fest, jedoch wird es wohl (hoffentlich) keine weiteren Änderungen mehr in diesem Bereich geben. Sicher können wir erst mit dem Inkrafttreten der IDD am 28.02.2018 sein.
Ein Hoch auf die Politik. Wir als Makler sind Sachwalter unserer Kunden und in dessen Auftrag unterwegs. Bis zum Jahre 2017 durften Sie (unsere Kunden) entscheiden, ob Sie uns über ein "Honorar" also eine Vergütungsvereinbarung bezahlen wollen oder wir eine Provision, wie meist üblich, von den Versicherungen erhalten. Dieses ist auf Grund einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich. Wir mussten uns entscheiden ausschließlich auf Provisionsbasis oder Honorarbasis zu arbeiten. Da die Provisionsbasis das gängigste und meist gewählte Model ist, haben wir uns dafür entschieden.
Wir können aber weiterhin die Vor-und Nachteile zwischen "Provisionstarifen" und "Nettotarifen" aufzeigen und auch Angebote erstellen. Wenn Sie sich für eine Nettopolice interessieren und dieses in Betracht ziehen, können wir Sie gerne zu einem Kooperationspartner vermitteln, der ausschließlich auf Honorarbasis arbeitet. Somit bleiben wir weiterhin vollkommen unabhängig und können auf Grund unserer Kooperationen immer noch alle Varianten anbieten.