Was für eine Absicherung benötigen Sie für Ihr Fahrzeug? Reicht eine Haftpflichtversicherung aus oder soll es doch lieber eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung werden? Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung und suchen Ihnen einen günstigen Versicherer mit Top Leistungen.
Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland und zahlt die Schäden, welche Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden. In dem Bereich der Haftpflichtversicherung gibt es auch keine Selbstbeteiligung. Jeder hat ein Recht auf eine Haftpflichtversicherung, selbst wenn Sie Schufaeinträge haben, von der Vorversicherung auf Grund von zu vielen Schäden oder Nichtzahlung der Beiträge gekündigt wurden. Hier besteht allerdings nur die gesetzliche Mindestversicherungssumme, auch sind die Beiträge meist teurer und es kann verlangt werden, dass die Beiträge jährlich im Voraus gezahlt werden müssen.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden wie zum Beispiel:
Hier ist es wichtig zu prüfen welche und ob Eingrenzungen bestehen. Viele günstige Tarife versichern nur Marderbisse ohne Folgeschäden, Unfälle nur mit Haarwild. Üblich ist hier eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150€.
Die Vollkaskoversicherung zahlt alle Schäden, welche Sie selbst an Ihrem Fahrzeug verursacht haben. Egal ob es sich um einen Verkehrsunfall mit anderen Fahrzeugen handelt, Sie ausversehen gegen ein Gebäude oder anderen Gegenstand fahren. Auch der Vandalismus ist meisten enthalten. Diese Absicherung empfehlen wir für alle die ein Fahrzeug finanziert oder geleast haben. Bei einem selbstverschuldeten Totalschaden müssten Sie sonst den Kredit weiter zahlen, besitzen aber kein Auto mehr.
In der Vollkaskoversicherung ist es üblich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300€ je Schadensfall zu vereinbaren.
Je nachdem wie alt das Fahrzeug, ob es finanziert oder geleast ist und wo Sie damit fahren, können unterschiedlich sinnvolle Bausteine mit eingeschlossen werden.
Ob Unfall oder Panne, durch einen Schutzbrief werden Sie bis zu nächsten geeigneten Werkstatt abgeschleppt. Auch werden oftmals Hotelunterkünfte für Sie und die Mitfahrer sowie Mietwagen gestellt, wenn das Fahrzeug nicht sofort repariert werden kann.
Sie haben das Fahrzeug finanziert oder geleast? Hier ist eine GAP-Deckung sehr sinnvoll. Die GAP-Deckung übernimmt bei einem Totalschaden die fehlende Summe, welche zur vollständigen Ablösung des Kredites oder Leasinggebers offen bleibt.
Zum Beispiel: Sie haben ein Auto für 20.000€ finanziert. Nach 2 Jahren haben Sie einen selbst verschuldetet Unfall und Ihr KFZ ein Totalschaden. Der Wert des Auto beträgt nur noch 15.000€ welche von der Vollkaskoversicherung an Sie gezahlt werden. Da Sie geringe Raten gewählt haben, haben Sie von dem Kredit bis jetzt aber nur 2.000€ abgezahlt und somit sind noch 18.000€ offen. Die Differenz zwischen den 18.000€ und 15.000€ müssten Sie selbst bezahlen wenn Sie keine GAP-Deckung besitzen. Genauso ist dieses auch wenn Sie ein Fahrzeug geleast haben. Nicht immer ist eine GAP-Deckung nötig, dieses prüfen wir gerne für Sie.
Achten Sie darauf, dass eine GAP-Deckung nicht gleich eine GAP-Deckung ist. Es muss explizit aufgeführt sein, ob die GAP-Deckung für ein Mietkauf, eine Finanzierung oder Leasing gilt! Oftmals sind nur reine Finanzierungen jedoch nicht Leasing oder Mitkauf abgedeckt.
In vielen Tarifen sind nur Schäden aufgrund Zusammenstößen mit Haarwild (zum Beispiel Rehe) versichert. Was ist aber wenn Ihnen ein Hund, Katze, Pferd, Kuh vor Ihr Auto läuft und ein Zusammenprall nicht vermeidbar ist? Ihnen fliegt ein Vogel in den Kühlergrill? Diese Schäden sind nicht versichert, wenn nicht "Tiere aller Art" versichert sind.
Oft sehen wir, dass keine Marderbisse und deren Folgeschäden in der Fahrzeugversicherung versichert sind. Wir empfehlen immer das Tierbisse (nicht nur Marderbisse) und deren Folgeschäden in ausreichender Höhe versichert sind. Warum Tierbisse und nicht nur Marderbisse? Im Schadensfall sind Sie in der Beweislast, welches Tier Ihre Kabel oder Leitungen zerbissen hat. Können Sie es nicht, so kann der Versicherer die leistung kürzen oder verweigern. Durch den Einschluss von allgemeinen Tierbissen gibt es keine Diskussionen beziehungsweise Streitigkeiten im Schadensfall.
Telefonieren, essen oder trinken - kein Alkohol :) - Sie beim fahren? Unfall beim überfahren einer roten Ampel? Dieses sind nur wenige Beispiele von einer groben Fahrlässigkeit beim führen eines Fahrzeuges. Ist der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit nicht versichert, kann der Versicherer die Leistung verkürzen oder verweigern beziehungsweise Sie bis zu gewissen Höhen in Regress nehmen.
Viele Versicherer werben mit sehr günstigen Prämien wenn es um das begleitende Fahren von unter 18 Jährigen geht. Passen Sie auf und fragen Sie nach, was die Versicherung kostet, wenn der jüngste Fahrer 18 Jahre alt wird und alleine das Autofahren darf. Hier kommen oft sehr hohe Zuschläge. Wir vergleichen für Sie die Prämien wenn Sie Ihr Kind beim Fahren begleiten und berechnen auch gleich den Preis, wenn das Kind das 18 Jahre alt wird, damit Sie keine bösen Überraschungen erleiden. Manche Anbieter haben auch günstige Tarife für Fahranfänger welche nicht ab der Volljährigkeit vom Beitrag her steigen.
Sie möchten einen groben Überblick erhalten und selbst einmal vergleichen? Gerne können Sie unseren folgenden Vergleichsrechner benutzen. Wir können jedoch meistens größere Rabatte geben wodurch es direkt bei uns noch günstiger werden kann.