Eine Grundfähigkeitsversicherung ist eine Absicherung gegen den Verlust von bestimmten Grundfähigkeiten. Zu diesen gehören zum Beispiel:
Die Leistung erfolgt in Form einer Rente und wird gezahlt, wenn eine oder mehrere Grundfähigkeit/en nicht mehr vorhanden sind. Hier sind die Leistungsauslöser sehr unterschiedlich zwischen den Gesellschaften. Bei guten Bedingungen ist es ausreichend wenn der Gebrauch von z.B. einer Hand eingeschränkt ist und nicht der Gebrauch beider Hände (wie es bei manchen Versicherern in den Bedingungen steht)!
Auch ist es wichtig, ob in den Bedingungen klar formuliert sind, Was ist zum Beispiel unter Treppen steigen zu verstehen. (Ist hier Höhe und Anzahl der Stufen klar definiert?)
Die beiden Varianten können nicht miteinander verglichen werden. Wenn eine Grundfähigkeitsrente bezogen wird heißt dieses nicht, dass gleichzeitig auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten würde, genauso aber auch andersrum. Grundfähigkeitsversicherungen bieten sich jedoch als gute Alternative gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung an, wenn es um handwerkliche Berufsgruppen. Handwerker können oft nicht Ihren Beruf absichern oder nur mit einer maximalen Rentenhöhe und Leistungsendalter was aber am Bedarf vorbei geht und diese meist unerschwinglich vom Beitrag sind.
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