Sie sind angestellter oder niedergelassener Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt? Somit zahlen Sie analog wie jeder Angestellter einen Pflichtbeitrag in Höhe von 18,60%. Dies jedoch nicht an die gesetzliche Rentenversicherung, sondern an die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern. Die Höhe richtet sich nach dem Berufsstatus:
Neben den Mindest-/ Pflichtbeiträgen können Sie zusätzlich auch freiwillige Beiträge in das Versorgungswerk einzahlen. Durch das Versorgungswerk haben Sie eine "Absicherung" gegen Berufsunfähigkeit, der Altersvorsorge und Ihrer Hinterbliebenen im Todesfall. Hier gehen wir auf das Thema der Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk der Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern genauer ein.
Jetzt folgt eine erschreckende Zahl!
Einer Studie zufolge haben weniger als 1 Promille (ja, nicht 1 Prozent) der "Kammerberufler" - wie zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Architekten - ein Grundwissen über die Leistung bei Berufsunfähigkeit aus dem jeweiligen Versorgungswerk / Versorgungskammer!
Wir haben hier einen kurzen Artikel zum Ärtzeversorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern verfasst. Die aktuellese Satzung des Versorgungswerks aus 2022 finden Sie am Ende. Darin haben wir auch die wichtigsten Punkte zur Leistung bei einer Berufsunfähigkeit aus der Ärtzeversorgung, markiert.
Hier sehen Sie eine kleine Übersicht, über die Höhe der Beiträge zum Versorgungswerk der Ärzte in Mecklenburg Vorpommern
Der Pflichtbeitrag beträgt 18,6% der Jahreseinkünfte aus der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit, maximal jedoch 10/10 der Beitragsstufe (siehe Tabelle). Die Berechnung erfolgt vor Steuerabzug oder ohne Einkommensnachweis, dann mindestens 10/10 und maximal 15/10 möglich!
Auch hier beträgt der Pflichtbeitrag 18,6% vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen, maximal jedoch auch 10/10 (siehe Tabelle) der Beitragsstufe.
Sie können sich in diesem Fall von der Beitragszahlung befreien lassen, oder 1/10 (siehe Tabelle) der Beitragsstufe einzahlen.
Beitragstabelle / Beitragsstufen 2017
Beitragsstufen seit 2022 | Monatlich in € |
1/10 (Mindestbeitrag) | 138,57 |
3/10 (Mindestbeitrag) | 414,71 |
10/10 (Pflichtbeitrag) | 1.385,70 |
15/10 (Maximalbeitrag) | 2.078,55 |
Je 1/10 der Beitragsstufe zahlen Sie 138,57€ pro Monat ein, somit können Sie die Beiträge einfach selbst berechnen.
Die Gehälter von Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamten, können im Internet nachgelesen werden. Nach dem Medizinstudium, also mit Beginn der Assistenzarztausbildung, startet ein Assistenzarzt in der Entgeltgruppe Ä1/ Stufe 1. Die Stufen steigen immer nach einigen Jahren (siehe Tabelle). Die Entgeltgruppen kann man unter folgedner Seite nachsehen und dort auch mit einem Onlinerechner das Brutto/Nettoeinkommen, in wenigen Sekunden, berechnen: https://oeffentlicher-dienst.info/aerzte/uniklinik/
Folgende Entgeltgruppen gibt es:
Ä1 = Assistenzarzt
Ä2 = Facharzt
Ä3 = Oberarzt
Ä4 = stellvertretender Chefarzt
Entgeltgruppe |
Stufe | |||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
Ä 1 | Einstellung | 1 J. | 2 J. | 3 J. | 4 J. | 5 J. |
Ä 2 | 3 J. | 6 J. | 8 J. | 10 J. | 12 J. | |
Ä 3 | 3 J. | 6 J. | ||||
Ä 4 | 3 J. | 6 J. |
Ein Assistenzarzt begint also mit einem festen Bruttogehalt von ca. 5.100€ Brutto/3.060€ Netto monatlich, plus eventuelle Zuschläge (z.B. Schichten).
Hier ein paar Punkte, warum Sie sich nicht auf die Leistung bei Berufsunfähigkeit, aus der Ärzteversorgung, verlassen sollten. Sie erhalten eine Leistung bei Berufsunfähigkeit, wenn unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sind:
Weitere Voraussetzungen müssen ebenfalls für die Leistungen aus dem Versorgungswerk erfüllt sein:
Zusammenfassung
- Sie müssen zu 100% berufsunfähig sein!
- Leistung aus dem Versorgungswerk nur, wenn keiner ärztlichen Tätigkeit nachgegangen wird oder theoretisch (laut Gutachten) nachgegangen werden kann
- Praxis muss geschlossen oder abgegeben werden - Arztpraxis darf nicht durch eine Vertretung oder Angestellte weitergeführt werden
Beispiel:
Sie müssen ihre operative Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit aufgeben. Theoretisch können Sie noch als Gutachter oder in einem Pharmaunternehmen arbeiten. Es wird dann also geprüft, ob eine andere ärztliche Tätigkeit ausgeübt werden kann (Verweisung auf andere Tätigkeiten ist hier theoretisch möglich).
- Sie würden keine Leistung erhalten, weil Sie theoretisch anderweitig einer ärztlichen Tätigkeit nachgehen können!
- Das Gutachten sagt, Sie können keiner ärztlichen Tätigkeit mehr nachkommen, arbeiten aber trotzdem für wenige Stunden (egal wie viele) - auch hier wird keinerlei Leistung aus dem Versorgungswerk fällig. Es gibt keine Teilrenten aus dem Versorgungswerk.
Lösung: Berufsunfähigkeitsversicherung
Dieses kann man pauschal nicht beantworten. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrenten aus den Versorgungswerken der Ärzte ist abhängig von den geleisteten Beiträgen (Anzahl und Höhe der Beiträge). Die durchschnittliche Berufsunfähigkeitsrente aus den Versorgungswerken der Ärzte soll bei ca. 2.500€ liegen. Genaue Zahlen haben wir noch nicht in Erfahrung bringen können.
Die Leistungen aus dem Versorgungswerk müssen noch "verbeitragt" werden. Das heißt, dass es sich hier um eine Bruttorente handelt. Es müssen also noch Steuern und Krankenversicherungsbeiträge (GKV oder PKV) gezahlt werden. Wichtig ist hierbei die Art Ihrer Krankenversicherung. Im Falle der Berufsunfähigkeit bleiben Sie versicherungsfreies Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (sofern Sie vorher, aufgrund von Teilzeitanstellung, versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, werden Sie jetzt als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter eingestuft!) oder müssen den Beitrages zur privaten Krankenversicherung selbst aufbringen müssen. Als versicherungsfreies Mitglied der GKV, werden sämtliche Einnahmen als Einkommen angerechnet, ein Zuschuss aus dem Versorgungswerk gibt es weder zurr GKV noch PKV! Mehr Informationen zur Berechnung der Beiträge zur freiwilligen GKV.
Vorteile:
Nachteile:
Vorteile:
Nachteile:
Gerne beraten wir Sie, wenn es ums Thema der Arbeitskraftabsicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte geht. Es gibt ein Konsortium "KlinikRente BUÄ (Berufsunfähigkeitsversicherung der Ärzte)". Dies hört sich marketingtechnisch super an, genauso wie die Infektionsklausel für medizinisches Personal.
Eins kann ich sagen, ein schöner Name wie die "KlinikRente BUÄ - Berufsunfähigkeitsversicherung der Ärzte" sowie eine Infektionsklausel, sind es nicht!
Es gibt einige passende Versicherer für Ärzte, unter Umständen ist es auch sinnvoll die BU-Rente auf 2 Versicherer aufzuteilen. Dies hat 2 Gründe.
Vorgehen bei der Auswahl des/der richtigen BU-Versicherung/en
Es gibt einige gute Versicherungsgesellschaften. Je nach Ihren Wünschen wie der Rentenhöhe, Bedingungen, Nachversicherungsgarantien, Zusatzbausteinen und ganz wichtig, dem Gesundheitszustand, können wir Ihnen den passenden Anbieter heraussuchen.
1. Gesundheitsdaten erfassen und bei "Vorerkrankungen" eine anonyme Risikovoranfrage stellen - mehr dazu hier
2. Angebote auswerten (normale Annahmen, Risikozuschläge, Risikoausschlüsse oder Ablehnungen)
3. Vergleich der Leistungen und Beiträge und Aufzeigen der Vor-und Nachteile de jeweiligen Anbieter und Tarife
Hier eine kleine Übersicht der monatlichen Zahlbeiträge einer Berufsunfähigkeitsverischerungen für Allgemeinärzte/Medizinstudenten, mit einer Versicherungsdauer bis zum 67 Lebensjahr.
Eintrittsalter | BU-Rente | Beitrag |
---|---|---|
20 | 1.500€ | 38,57€ |
25 | 2.500€ | 66,54€ |
30 | 2.500€ | 72,09€ |
35 | 2.500€ | 79,05€ |
40 | 2.500€ | 83,70€ |
Achtung: Je nach Facharztrichtung, operativen Tätigkeiten und vielen weiteren Faktoren, können die Beiträge höher oder niedriger ausfallen!
Das Versorgungswerk KlinikRente BUÄ (Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte) ist möglich für alle Studierende der Humanmedizin sowie Angestellten Ärztinnen und Ärzte zugänglich. Hinter dem Versorgungswerk stehen 3 Große Versicherer. Die Allianz als Konsortialführer, die Swiss Life und R+V Versicherungen. Ob das Versorgungswerk der KlinikRente BUÄ zu Ihnen passt, oder doch ein oder zwei andere Versicherer, lässt sich nach einem ausführlichen Gespräch herausfiltern.
Klicken Sie einfach auf folgenden Button um die aktuelle Satzung des Versorgungswerk M-V aus 2022 einzusehen.
Satzung Ärzteversorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern 2022
Ab Seite 15 finden Sie Informationen zur Leistung aus der Ärzteversorgung M-V bei einer Berufsunfähigkeit.
Ach was das Thema Krankenversicherung und Altersvorsorge betrifft, sind wir hier gerne Ihr Ansprechpartner und zeigen Ihnen sämtliche Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten auf!