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Sie können durch die Basisrente / Rürup-Rente steuerliche Vorteile nutzen. In Fachkreisen gehört diese zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Die Vorteile kann jeder nutzen, der ein zu versteuerndes Einkommen erzielt. Je höher das Einkommen ist, umso höher sind die steuerlichen Vorteile, also die Förderung zur Altersvorsorge.
Egal ob Sie Angestellter, Selbstständiger, Beamter, Richter, Soldat, Freiberufler etc. sind. Jeder kann die Vorteile nutzen!
Der größten Nachteile der Basisrente sind:
Viele fragen sich ob es sinnvoll ist jetzt Steuern mit der Basisrente zu sparen, wenn später die Rente zu 100% (ab dem Jahr 2025) versteuert werden muss. Eins ist klar. Ihr persönlicher Steuersatz wird im Arbeitsleben um einiges höher sein als im Rentenalter. Das liegt daran, dass das zu versteuernde Einkommen (im Normalfall) im Arbeitsleben höher ist als das im Rentenbezug. Somit sparen Sie jetzt mehr Steuern als Sie später zahlen müssen. Gerade für Angestellte mit einem hohen Einkommen, Beamte und Selbstständige ist diese ein guter Baustein für die Altersvorsorge.
Sie können in diesem Produkt frei entscheiden ob Sie eine klassische Variante mit einer Garantieverzinsung oder eine fondsgebundene Variante die für Sie am geeignetsten ist. Auch alle Varianten der Risikoklassen zwischen der garantierten und der fondsgebunden sind hier möglich.
Auch die Absicherung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist in dem Produkt möglich. Sie können den Baustein wählen, dass der Monatsbeitrag für Sie weiterhin gespart wird, wenn Sie berufsunfähig werden. Auch kann eine separate Berufsunfähigkeitsrente in der Basis-Rente verankert werden. Hier ist auch der Vorteil, dass der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden kann. Der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung darf jedoch nicht höher sein als der Sparbeitrag.
Beispiel:
Sie zahlen 100€ monatlich. Denn muss der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung unter 50€ liegen. Ansonsten wird der Vertrag nicht steuerlich gefördert.
Im Jahre 2015 können 80% der Beiträge zur Vorsorge mit einer Basisrente / Rürup-Rente. Jedes weitere Jahr können 2% mehr abgesetzt werden bis im Jahr 2025 letztendlich 100% des Beitrags steuerlich geltend gemacht werden kann.
2016 = 82%
2017 = 84%
2018 = 86%
2019 = 88%
2020 = 90%
2021 = 92%
2022 = 94%
2023 = 96%
2024 = 98%
2025 = 100%
Es ist wichtig darauf zu achten, welche Beiträge schon in die Altersvorsorge (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke etc.) im Jahr eingezahlt und somit berücksichtigt werden müssen und wo die Höchstgrenzen in dem jeweiligen Beitragsjahr liegen. Die Höchstgrenzen ändern sich jedes Jahr. Bei Fragen und Berechnungen kommen Sie gerne auf uns zu.
Im Jahre 2021 liegen die Höchstbeiträge zu den steuerlich geförderten Altersvorsorgebeiträgen bei 25.787€ für Alleinstehende und bei Eheleuten 51.574€.
2020 lag der maximalbeitrag noch bei 25.046€ für Alleinstehende und 50.092€ bei Eheleuten.
© 2023 Versicherungsmakler in Rostock - Alexander Schierstedt | Barnstorfer Weg 2 | 18057 Rostock | Tel: 0381 87754141
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