Die wohl bekannteste Art und Weise um für das Alter vorzusorgen ist die private Rentenversicherung. Mit der privaten Rentenversicherung können Sie Ihre Rentenlücke zum Teil oder komplett schließen. Hierbei steht Ihnen bei den meisten Versicherern frei, ob Sie das Kapital am Ende einmalig oder Sie sich dieses in Form einer garantierten, lebenslangen Rente auszahlen lassen möchten.
Wenn Sie sich entscheiden, dass vorhandene Kapital auf einmal auszahlen zu lassen, greift unter bestimmten Voraussetzungen das Halbeinkünfteverfahren. Bei dem Halbeinkünfteverfahren müssen nur die Hälfte der Erträge, mit dem persönlichen Steuersatz, versteuert werden. Die Eingezahlten Beiträge und die andere hälft der Erträge sind somit komplett steuerfrei.
Voraussetzung für Verträge vom 01.01.2005 bis 31.12.2011
Voraussetzung für Verträge ab dem 01.01.2012
*Beispiel (angenommen die Voraussetzungen sind erfüllt):
Es wurden 100.000€ in den Vertrag eingezahlt. Die Erträge über die gesamte Laufzeit betragen ebenfalls 100.000€. Somit steht zum Rentenbeginn ein Kapital in Höhe von 200.000€ zur Verfügung. Die eingezahlten Beiträge (100.000€) sind steuerfrei sowie auch die Hälfte der Erträge (50.000€). Die andere Hälfte der Erträge (50.000€) müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Angenommen der persönliche Steuersatz beträgt 25%, müssen 12.500€ Steuern gezahlt werden.
200.000€ (Gesamtkapital) - 100.000€ (eingezahlte Beiträge) - 50.000€ (Hälfte der Erträge) =
150.000€ (steuerfrei)
50.000€ (andere Hälfte der Erträge) - 25% (angenommener persönlicher Steuersatz) =
12.500€ (Steuern an das Finanzamt)
37.500€ (nach Steuern von der zweiten Hälfte der Erträge übrig) + 150.000€ (steuerfrei) =
187.500€ (Nettoauszahlung)
Somit würden in diesem Beispiel von den 200.000€ noch 187.500€ Netto übrig bleiben.
*Dieses Rechenbespiel stellt keine steuerliche Beratung da sondern dient lediglich als grobe Information. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater
Wenn Sie sich die Rentenzahlung in Form einer lebenslangen Rente auszahlen lassen möchten, ist die steuerliche Belastung um geringsten. Durch die Aufteilung der Zahlungen über Jahre hinweg ist der persönliche Steuersatz geringer als wenn Sie sich das Vertragsguthaben auf einmal auszahlen lassen würden. Auch wird die gezahlte Rente nur mit dem Ertragsanteil versteuert.
Voraussetzung für Besteuerung mit dem Ertragsanteil:
Der Ertragsanteil berechnet sich nach dem Renteneintrittsalter, zum Beispiel:
67 Lebensjahr = 17%
66 Lebensjahr = 18%
65 Lebensjahr = 18%
64 Lebensjahr = 19%
63 Lebensjahr = 20%
62 Lebensjahr = 21%
61 Lebensjahr = 22%
60 Lebensjahr = 22%
*Beispiel bei einer Verrentung des Kapitals bei Renteneintritt mit 67 Jahren
Es spielt keine Rolle, wie viel der Kunde in den Vertrag eingezahlt hat, wie hoch die Erträge waren etc.. Angenommen Sie haben ein Kapital von 200.000€ zum Rentenbeginn in einer privaten Rentenversicherung aufgebaut und entscheiden sich für eine lebenslange Rente. Bei einer angenommen Rente von 10.000€ im Jahr, müssten Sie von den 10.000€, 17% (Ertragsanteil mit 67 Lebensjahr) versteuern. Das bedeutet, dass Sie 1.700€ mit dem persönlichen Steuersatz versteuern müssen. Angenommen dieser beträgt 20%, würden 340€ Steuern im Jahr gezahlt werden müssen.
10.000€ (Jahres-Bruttorente) x 17% (Ertragsanteil) = 1.700€
1.700€ (zu versteuernde Rente) x 20% (angenommener persönlicher Steuersatz) =
340€ (Steuern an das Finanzamt)
10.000€ (Jahres-Bruttorente) - 340€ (Steuern)= 9.660€ (Netto-Jahresrente)
*Dieses Rechenbespiel stellt keine steuerliche Beratung da sondern dient lediglich als grobe Information. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater
Wenn Sie noch einer der Glücklichen sind, mit dem Besitz einer Lebens- oder Rentenversicherung welche vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, ist hier die Auszahlung des Kapitals unter bestimmten Voraussetzungen sogar komplett steuerfrei! Trotzdem ist es hier wichtig sich den Vertrag genau anzusehen und zu Prüfen ob dieser an sich wirklich sinnvoll ist.
*Voraussetzung für steuerfreier Lebens- und Rentenversicherungen
Wenn Ihr Vertrag diese Punkte erfüllt, ist die Auszahlung Ihr Lebens- oder Rentenversicherung wahrscheinlich steuerfrei.
*Dieses Rechenbespiel stellt keine steuerliche Beratung da sondern dient lediglich als grobe Information. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater
Was passiert mit Ihrem Vertrag, wenn Sie das Renteneintrittsalter nicht erreichen oder Sie während der Rentenphase versterben?
Wenn Sie vor dem Renteneintritt versterben, wird das vorhandene Kapital (Rückkaufswert) an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Der Bezugsberechtigte kann bei Antragstellung festgelegt werden und in den meisten Fällen auch während der Vertragslaufzeit immer geändert werden. Haben Sie keinen Bezugsberechtigten eingetragen geht das Kapital an die gesetzlichen Erben. Als Bezugsberechtigter kann eine beliebige Person eingetragen werden, auch wenn Sie nicht mit demjenigen verwandt sind.
Hier gibt es mehrere Varianten zur Absicherung der Hinterbliebenen.
Variante 1. Das restliche Kapital wird an den Bezugsberechtigten oder gesetzlichen Erben ausgezahlt.
Beispiel:
Sie haben 200.000€ Vertragsguthaben zum Rentenbeginn und entscheiden sich für eine lebenslange Rente von angenommen 10.000€ im Jahr. Sie gehen mit 67 Jahren in Rente und versterben mit dem 77. Lebensjahr. Sie haben 10 Jahre lang die Rente erhalten (100.000€ in 10 Jahren). Die bereits gezahlten Renten von 100.000€ werden von dem Kapital (was zum Rentenbeginn vorhanden war | 200.000€) abgezogen. Also erhalten die Hinterbliebenen eine Auszahlung in Höhe von 100.000€.
Variante 2. Vereinbarung einer Rentengarantiezeit
Beispiel:
Sie haben sich für eine lebenslange Rente von angenommen 10.000€ im Jahr und einer Rentengarantiezeit von 20 Jahren entschieden. Sie gehen mit 67 Jahren in Rente und versterben mit dem 77. Lebensjahr. nun haben Sie 10 Jahre lang die Rente erhalten. Da Sie eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren eingeschlossen haben, wird die Rente noch weitere 10 Jahre an die Hinterbliebenen weiter gezahlt. Das bedeutet, wenn Sie eine Rentengarantiezeit einschließen, wird die Rente garantiert für diese Zeit gezahlt. Das bedeutet aber nicht, wenn Sie länger als 20 Jahre leben (wie in diesem Beispiel angenommen) keine Rente mehr gezahlt wird. Die Rentengarantiezeit ist nur eine Absicherung der Hinterbliebenen. Auch wenn Sie 100 Jahre alt werden, bekommen Sie immer die Rente ausgezahlt.