02.01.2018
Kurz vor Weihnachten haben viele Versicherte der WWK Versicherung ein Schreiben erhalten, dass die Beiträge ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung ab dem 01.01.2018 "erhöht" werden. Eine Erhöhung ist nicht ganz richtig, jedoch sehen die Versicherungsnehmer dieses so. Hier handelt es sich um eine Reduzierung der Überschüsse (Sofortverrechnung) des kalkulierten Beitrages (Bruttobeitrages). Der Bruttobeitrag ist bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung/ Risikolebensversicherung der kalkulierte Beitrag zur Absicherung des versicherten Risikos. Durch eine geringere Schadenquote, gute Erträge an den Märkten (Zinsen), Stornogewinnen etc. werden sogenannte Überschüsse erwirtschaftet, welche bei der Sofortverrechnung "gutgeschrieben" werden. Der Zahlbeitrag (Nettobeitrag) ist also der Beitrag welcher gezahlt wird, wenn man die aktuellen Überschüsse vom kalkulierten Beitrag (Bruttobeitrag) abzieht. Wir gehen hier nur auf die BU der WWK genauer ein, da wir keine Risikolebensversicherung der WWK in Betreuung haben.
Beispiel eines von uns betroffenen Kunden der WWK
Das ist der letzte Nachtrag aus dem November 2017.
Beitrag der WWK-BU ab dem 01.01.2018 nach der Reduzierung der Überschussbeteiligung.
Hier in dem Beispiel sehen Sie, dass der Zahlbeitrag eines unserer Kunden im Jahre 2017 noch 81,91€ betrug (Bruttobeitrag 163,85€) und ab dem 01.01.2018 auf 109,78€ gestiegen ist (Bruttobeitrag weiterhin 163,85€) - dieses entspricht einer Steigerung des Zahlbeitrages von ca. 34%, nach unseren Kenntnissen und anderen bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung (alle in der Berufsgruppe A) bei der WWK sind die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung zwischen 30% und 40% gestiegen. Umso jünger die Versicherten sind, desto höher war die Erhöhung.
Unser Rat - vorerst nichts! Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung. Hier Gründe, warum nicht voreilig gekündigt werden sollte:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass bald wieder der Beitrag der WWK Berufsunfähigkeitsversicherungen ansteigen bzw. die Überschüsse weiter gesenkt werden? Dieses kann man leider nicht vorhersagen. Es kann sein, dass die Überschüsse der aktuell bestehenden Versicherungen jetzt erstmal konstant bleiben, da gerade eine hohe Reduzierung vollzogen wurde. Wenn wir uns die prozentuale Überschussbeteiligung der bestehenden WWK-Berufsunfähigkeitsversicherungen und die der bei neuen Angeboten der WWK-BU ansehen, fällt ein folgendes auf:
Es ist nicht ungewöhnlich oder neu, dass aktuelle/ neue Angebote eine andere Überschussbeteiligung aufweisen gegenüber bestehenden Versicherungen, hier ist der Unterschied aber nicht gerade gering. Auch das jetzt mehrere Versicherer Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen anbieten, kann dazu führen, dass viele gesunde bzw. wechselfähige Versicherte nun die Chance nutzen, um sich bei einem anderen Versicherer abzusichern. Die Folge daraus wäre, dass die Versicherungsgemeinschaft dadurch geschwächt wird weil die Gesunden den Anbieter wechseln und die "Kranken"/ nicht Wechselfähigen Kunden in dem Tarif der WWK bleiben (müssen). Dazu kann es zu einem Ungleichgewicht kommen, was auch zur Anpassung der Beiträge führen kann.
Kurz gesagt, sind dies 2 Indizien, was zu einer erneuten Anpassung der Zahlbeiträge führen können (nicht müssen!)
Viele Vermittler sagen, dass Sie stark auf den Bruttobeitrag achten, da der Beitrag nur bis dahin angepasst werden kann. Dieses ist jedoch auch nicht richtig. Nach dem § 163 VVG können auch die Beiträge über den Bruttobeitrag angepasst werden. Deswegen "stehen" viele Vermittler darauf, wenn der Versicherer auf das Recht der Erhöhung nach §163 VVG verzichtet. Mal davon abgesehen das man die Versicherer an einer Hand abzählen kann, die auf das Recht der Anpassung nach §163 verzichten und die Auswahl dadurch sehr klein wird (wobei es ja noch viele weitere wichtigere Kriterien gibt bei der Auswahl einer passenden BU) würde der §314 VAG (ehemalige § 89 VAG) in Kraft treten. Was die Paragraphen aussagen sehen sie hier.
Der Versicherer ist zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn:
Hier hat der Versicherte die Wahl, ob er den höheren Beitrag zahlen möchte oder eine entsprechend geringere BU-Rente/ Todesfallleistung wünscht (genauso wie bei der Reduzierung der Überschüsse, hier kann der Versicherte auch die Rente reduzieren um den gleichen Beitrag wie vorher zu zahlen - was denn jedoch den Bedarf verfehlt und nur als Notlösung in Erwägung gezogen werden sollte.
Zahlungsverbot - Herabsetzung von Leistungen
Kurz gesagt, reduziert der Versicherer die Renten/ Kapitalleistungen oder kann die Zahlungen komplett einstellen.
Allein ein niedriger Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) garantiert also auch keinen niedrigen Zahlbeitrag weil durch den §163 VVG der Tarifbeitrag oder durch den §314 VAG (ehemals "89 VAG) die Leistung reduziert werden kann.
Schade nur, dass die Kunden kurz vor Weihnachten angeschrieben, dass die Beiträge ab dem 01.01.18 erhöht werden und auch wir als Vermittler vorab keinerlei Info über ein Anpassung geschweige denn Höhe der Anpassung erhalten haben. Dieses hätten sich wohl alle Parteien anders vorgestellt. Wer schon lange bei der WWK versichert ist, hat also bis jetzt einiges an Geld eingespart und zahlt nun einen nicht überteuerten Beitrag! Gerne können wir Ihre Situation nochmals überprüfen und Alternativen aufzeigen, um auf Nummer sicher zu gehen würden wir wieder:
und am Ende entscheiden Sie, was gemacht werden soll oder auch nicht. Der größte Fehler ist es jedoch, voreilig eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen.
Kein Problem, wir haben 2 Möglichkeiten für Sie
1. Onlineberatung per Livechat oder per Telefon und E-Mail
2. Wir empfehlen Ihnen gerne einen Experten aus Ihrer Nähe! Egal wo Sie wohnen, wir kooperieren deutschlandweit mit vielen Versicherungsmaklern. Hier ist es wichtig an jemanden zu geraten, der etwas von dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung versteht und dieses auch gewissenhaft und vernünftig für Sie aufbereitet. Sie wünschen eine Experten aus ihrer Nähe? Klicken Sie auf den folgenden Button und senden uns Ihre/n:
Auf Grund der Schlagzeilen und ganzen Negativpresse durch die Erhöhng der WWK-BU, haben sich aktuell 2 Versicherer angeboten, Kunden mit einer WWK Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit zu geben, mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung zu wechseln. Zur Auswahl stehen hier sehr gute BU-Versicherer wie:
1. Swiss Life
2. Stuttgarter Versicherung
3. VOLKSWOHL BUND
4. Nürnberger (gerade für Beamte interessant welche auf eine Dienstunfähigkeitsversicherung achten müssen)
5. Continentale
6. LV 1871 - mit 3 unterschiedlichen Aktionen
7. Die Bayerische - (gerade für Beamte interessant welche auf eine Dienstunfähigkeitsversicherung achten müssen)
Aber auch hier ist Vorsicht geboten, da auch hier Gesundheitsfragen (auch wenn diese stark vereinfacht sind) wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen!
Einschränkungen
Gesundheitsfragen dieser Aktion
1.
Sind die im beigefügten Antrag vom __.__.____ und in den sonstigen Unterlagen gegenüber dem Vorversicherer gemachten Angaben richtig und vollständig?
2.
Haben sich gegenüber Ihrem in Ziffer 1 genannten Antrag
a)Veränderungen im Gesundheitszustand ergeben?
Nicht anzugeben sind: Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen wegen Erkältungskrankheiten (z.B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausgeheilt sind, Magen, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausgeheilt sind, Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Hautkrebsvorsorge, Check-up, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen), die ohne krankhaften Befund blieben, Zahnarztbehandlungen, Reiseberatungen, Impfungen und Augenarztuntersuchungen ausschließlich wegen Kurz- und Weitsichtigkeit kleiner/gleich 8 Dioptrien.
b) Veränderungen in der beruflichen Tätigkeit ergeben?
c) die sonstigen risikorelevanten Umstände verändert (z.B. Hobby-/Sportausübung, Gewicht, beabsichtigte Auslandsreisen)?
3.
Waren Sie in den letzten 3 Jahren mehr als 10 Kalendertage ununterbrochen erkrankt/arbeitsunfähig?
4.
Wurde seit dem in Ziffer 1 genannten Datum bei einer anderen Gesellschaft ein Antrag auf das gleiche Risiko gestellt?
5.
Wer ist Ihr Hausarzt, bzw. welcher Arzt ist über Ihre Gesundheitsverhältnisse am besten informiert?
Unterlagen zur Aktion der Swiss Life von WWK-BU-Kunden
Einschränkungen
Gesundheitsfragen dieser Aktion
1.
Wurde der Vorvertrag mit verkürzten Gesundheitsfragen gestellt?
2.
Wurde der Vorvertrag zu normalen Bedingungen angenommen?
Sofern der Vorvertrag nicht zu normalen Bedingungen angenommen wurde, bitten wir um Angabe der Erschwerungen:
3.
Haben Sie in den letzten 12 Monaten Nikotin zu sich genommen?
4.
Wie hoch war Ihr Bruttoarbeitseinkommen im letzten Kalenderjahr?
5.
Größe: ____________________ Gewicht: __________________
6.
Waren Sie seit Antragstellung bei der bisherigen Versicherung wegen einer psychischen Erkrankung oder Erkrankung des Nervensystems oder einer Erkrankung oder Verletzung des Bewegungsapparates (Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln, Sehnen und Bänder) länger als 2 Wochen arbeitsunfähig?
Wurden Sie seit Antragstellung bei der bisherigen Versicherung aus gesundheitlichen Gründen länger als 4 Wochen regelmäßig oder bedarfsweise behandelt oder sind Sie derzeit in Behandlung bzw. wurde Ihnen eine Behandlung verordnet oder angeraten?
Unterlagen zur Aktion der Stuttgarter von WWK-BU-Kunden
Einschränkungen
Gesundheitsfragen
1.
Wurde bei Ihnen bis heute eine HIV-Infektion (positiver AIDS-Test), eine Krebserkrankung, ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, eine Multiple Sklerose (MS), eine Leber- oder Stoffwechselstörung, eine psychische Störung oder ein Bandscheibenvorfall festgestellt?
Körpergröße und Ihr Gewicht
2.
Sind Sie aktuell in einer medizinischen Behandlung, einer laufenden Therapie, nehmen Sie Drogen oder regelmäßig* Medikamente, ist eine Operation geplant, waren Sie in den letzten 2 Jahren krankheitsbedingt arbeitsunfähig für einen Zeitraum von länger als 2 Wochen oder liegt bei Ihnen eine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit), ein GdS (Grad der Schädigungsfolge) oder ein GdB (Grad der Behinderung) vor?
3.
Wurden Anträge auf Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Pflegeversicherung nur zu erschwerten Bedingungen angenommen (z. B. mit Klausel oder Zuschlag), zurückgestellt oder abgelehnt? Wenn ja, teilen Sie uns bitte die entsprechende Gesellschaft und das Votum inklusive Begründung mit.
Unterlagen zur Aktion des Volkswohl Bund von WWK BU-Kunden
Einschränkungen
Besonderheiten
Die Fristen nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht beginnt nicht neu zu laufen
Gesundheitsfragen
1.
Haben Sie im Antrag zu o. g. Vorvertrag die in Textform gestellten Fragen seinerzeit richtig und vollständig beantwortet?
2.
Erfolgten in der Zeit seit der Antragsstellung zu o. g. Vorvertrag Operationen, Rehabilitations-, Krankenhaus- oder Kuraufenthalte?
Wurden in der Zeit ab der Antragsstellung zu o. g. Vorvertrag Behandlungen (z.B. verschreibungspflichtige Medikamente, Infusionen, Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie oder Psychotherapie) über einen Zeitraum von zusammenhängend mehr als 4 Wochen durchgeführt bzw. empfohlen?
3.
Sind Sie im Beruf oder in der Freizeit Gefahren ausgesetzt (z.B. Umgang mit explosiven oder radioaktiven Stoffen, Motorsportaktivitäten, Fallschirmspringen, Flugsport einschließlich Gleitschirmfliegen oder Hängegleiten, Kampfsport, Tauchsport, Reitsport oder Bergsport ausgenommen Wandern)?
Wenn ja, welchen?
4.
Wird der o. g. Vorvertrag von Ihnen endgültig beendet (spätestens mit Wirkung zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bei der NÜRNBERGER), wenn die NÜRNBERGER Ihren Antrag annimmt?
Unterlagen zur Aktion der Nürnberger von WWK BU-Kunden
Einschränkungen
Gesundheitsfragen
1.
Beabsichtigen Sie mit der beantragten Berufsunfähigkeitsversicherung eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung abzulösen?
2.
Haben Sie die vom Vorversicherer bei Antragstellung gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet?
3.
Haben seit Antragstellung beim Vorversicherer Krankenhaus,- Rehabilitations-, Kuraufenthalte oder ambulante Operationen stattgefunden oder wurden bzw. sind solche ärztlich empfohlen oder beabsichtigt?
4.
Sind oder waren Sie seit Antragstellung beim Vorversicherer bei Ärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Psychologen, Psychotherapeuten oder sonstigen - auch nicht ärztlichen - Heilbehandlern zur Beratung oder zur Untersuchung?
5.
Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung Beschwerden oder Befindlichkeitsstörungen (z.B. Erschöpfungszustand, Schmerzen, Konzentrationsschwäche, Schlafstörungen, Überlastungssyndrom, Nachtschweiß, Fieber, ungewollte Gewichtsabnahme, Darm-, Haut- oder Atemwegsirritationen) wegen derer Sie nicht in Behandlung, zur Beratung oder zur Untersuchung waren/ sind?
Unterlagen zur Aktion der Continentale von WWK BU-Kunden
Einschränkungen
Besonderheiten
Die Fristen nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht beginnt nicht neu zu laufen
Gesundheitsfragen
KEINE!!!
Unterlagen zur Aktion der LV 1871 von WWK BU-Kunden
Einschränkungen
Gesundheitsfragen
1.
Beträgt die Höhe der bestehenden und beantragten jährlichen privaten Berufsunfähigkeitsrenten mehr als 60 % des Brutto-Jahreseinkommens (Festgehalt)?
2.
Üben Sie eine der folgenden Sportarten aus: Motorsport, Bergsport, Flugsport, Tauchsport, Reitsport, Kampfsport, gefährliche Mannschaftssportarten?
3.
Planen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate einen mehr als sechswöchigen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU?
4.
Wurden Sie in den letzten 5 Jahren von einem Arzt oder sonstigen Heilbehandler untersucht oder behandelt? Wenn ja müssen folgende Fragen beantwortet werden
5.
Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren psychische Beschwerden oder Erkrankungen?
6.
Wurden Sie in den letzten 10 Jahren stationär aufgenommen oder ist eine stationäre Behandlung in den nächsten 12 Monaten geplant?
7.
Hatten Sie in den letzten 6 Monaten Beschwerden des Nervensystems oder des Gehirns, des Bewegungsapparates oder der Sinnesorgane?
Unterlagen zur Aktion der LV 1871 von WWK BU-Kunden
Einschränkungen
Gesundheitsfragen
1.
Beträgt die Höhe der bestehenden und beantragten jährlichen privaten Berufsunfähigkeitsrenten mehr als 60 % des Brutto-Jahreseinkommens (Festgehalt)?
2.
Üben Sie eine der folgenden Sportarten aus: Motorsport, Bergsport, Flugsport, Tauchsport, Reitsport, Kampfsport, gefährliche Mannschaftssportarten?
3.
Planen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate einen mehr als sechswöchigen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU?
4.
Wurden Sie in den letzten 5 Jahren von einem Arzt oder sonstigen Heilbehandler untersucht oder behandelt? Wenn ja müssen folgende Fragen beantwortet werden
5.
Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren psychische Beschwerden oder Erkrankungen?
6.
Wurden Sie in den letzten 10 Jahren stationär aufgenommen oder ist eine stationäre Behandlung in den nächsten 12 Monaten geplant?
7.
Hatten Sie in den letzten 6 Monaten Beschwerden des Nervensystems oder des Gehirns, des Bewegungsapparates oder der Sinnesorgane?
Unterlagen zur Aktion der Nürnberger von WWK BU-Kunden
Achtung! Alle Gesundheitsfragen müssen bei der LV 1871 mit "NEIN" beantwortet werden, ist dieses nicht möglich, muss/ kann der normale Antrag verwendet werden - bitte mittels Risikovoranfrage. Die Anträge welche hier bei der LV 1871 hinterlegt sind, wurden online erstellt DIE RISIKOFRAGEN dort sind nicht die richtigen! Bei der Aktion der LV 1871 verläuft die Risikoprüfung - Beantwortung der Gesundheitsfragen - rein online!
Einschränkungen
Gesundheitsfragen
1.
Üben Sie eine berufliche Tätigkeit außerhalb Europas aus oder ist in den nächsten 12 Monaten die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb Europas geplant oder beabsichtigen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate länger als 3 Monate in ein außereuropäisches Land zu reisen? Bitte ggf. Zusatzerklärung Auslandsaufenthalt einreichen.
2.
Sind Sie im Beruf oder privat besonderen Gefahren ausgesetzt (z. B. Umgang mit explosiven, radioaktiven oder gesundheitsschädlichen Stoffen, Teilnahme an Wettbewerben, Rennfahrten, Bergsteigen, Tauchen, Fallschirmspringen, Drachen- oder Gleitschirmfliegen, sonstige Flugaktivitäten, Kampfsport- oder Extremsportarten)?
3.
Haben Sie in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung Nikotin durch Rauchen oder Inhalieren aufgenommen (Rauchen meint sowohl das Konsumieren von Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen oder sonstigem Tabak unter Feuer, als auch die Nutzung elektronischer Rauchgeräte, bei denen es zu einer Nikotinaufnahme über das Inhalieren von Dampf, z. B. e-Zigaretten, e-Zigarren oder e-Pfeifen kommt)?
4.
Körpergröße und Gewicht
5.
Sind Sie derzeit eingeschränkt arbeits- bzw. dienstfähig oder waren Sie in den letzten 24 Monaten länger als 14 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig/krankgeschrieben bzw. dienstunfähig?
6.
Wurden Sie seit Abgabe der Vertragserklärung der Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung bei der oben angegebenen Versicherungsgesellschaft wegen einer der folgenden Erkrankungen ärztlich untersucht, beraten oder behandelt:
Diabetes, Herz- oder Gefäßerkrankungen (z.B. Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Schlaganfall), psychische Erkrankungen (z.B. Depression, Burn-out Syndrom) Suchterkrankungen, chronische Erkrankungen der Atemwege, der Leber, der Nieren oder der Verdauungsorgane (z.B. Asthma, erhöhte Leberwerte, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn), Erkrankungen des Nervensystems oder des Bewegungsapparates (z.B. Bandscheibenvorfall, Arthrose, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma), HIV-Infektion oder einer Krebserkrankung (z.B. Leukämie, gutartiger Hirntumor)?
7.
Besteht bei Ihnen eine Erwerbsminderung oder ein Grad der Behinderung/Grad der Schädigungsfolge oder wurde dieser beantragt?
Unterlagen zur Aktion der Bayerischen von WWK BU-Kunden
Sie haben "Vorerkrankungen" welche Sie bei einem BU-Antrag angeben müssten oder hatten in der vorherigen Berufsunfähigkeitsversicherung der WWK einen Ausschluss oder medizinischen Risikozuschlag? Hier finden Sie weitere Aktionen mit BU-Versicherern welche für bestimmte Zielgruppen vereinfachte Gesundheitsfragen anbieten. Sie müssen also nicht die "speziellen" Wechselaktionen nutzen sondern es gibt noch weitere. Auch kann man durch eine erneute Aufbereitung der Gesundheitsdaten generell eine Risikovoranfrage bei allen passenden Versicherern starten um zu überprüfen, ob Sie vielleicht sogar aktuell manche Versicherer zu normalen Konditionen versichern. Gerne helfen wir Ihnen dabei die Gesundheitsdaten aufzuarbeiten und eine Risikovoranfrage zu stellen sowie die anderen Aktionen zu überprüfen.
Vielen Dank für unsere Erwähnung, in der Fachzeitschrift - procontra - in dem Artikel "BU-Versicherer werben um WWK-Kunden".