27.03.2018
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört neben der privaten Haftpflichtversicherung zu der wichtigsten Versicherung. Warum erkläre ich - Versicherungsmakler Alexander Schierstedt aus Rostock - hier in unserem Blog-Beitrag.
Ganz klar, die BU zahlt Ihnen die vereinbarte Rente wenn es wirklich notwendig ist und zwar, wenn Sie nicht mehr arbeiten können (Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50% ausüben können). Es spielt hierbei keine Rolle, wodurch dieser Fall eingetreten ist. Es gibt viele verschiedene Versicherungen, welche zur "Gattung" der Arbeitskraftabsicherung gehören. Der "Mercedes" unter diesen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Weitere Alternativen sind die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (welche nach der BU als ersten in Betracht gezogen werden sollte), Grundfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung (schwere Krankheitenversicherung) Multirisk-Versicherung und die Unfallversicherung. Wenn Sie sich alle Alternativen auf dem Markt ansehen, sehen Sie dass die BU den umfangreichsten Versicherungsschutz anbietet, da die Alternativen jeweils spezielle und klar definierte Leistungsauslöser haben
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zielt auf Ihre allgemeine Arbeitskraft ab und leistet wenn Sie keinen Beruf mehr zu mindestens 3 Stunden am Tag ausüben können. Hier bekommen Sie Leistung, wenn wirklich kaum noch was geht. Hier spielt aber der Auslöser/ Grund auch keine Rolle genau wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieses ist in unseren Augen die zweitbeste Absicherung Ihrer Arbeitskraft, da wenn Sie noch einer Arbeit nachgehen können ihren Lebensunterhalt weiter verdienen können und somit Ihre finanzielle Situation selbst "retten" können.
Hier spielt es auch keine Rolle, wodurch Sie eine Einschränkung erleiden, ob durch einen Unfall, schwere Krankheit oder körperlicher Verschleiß. Das Problem ist hier, dass es sein kann, dass Sie eine Grundfähigkeit verloren haben und Leistung beziehen obwohl Sie weiterhin arbeiten können oder auch das Gegenteil kann eintreten, dass Sie keine Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung erhalten jedoch aber Ihren Job nicht mehr zu 50% ausüben können. Es kann also sein, dass Sie die Rente erhalten obwohl Sie diese nicht brauchen oder keine Rente erhalten, obwohl Sie nicht mehr arbeiten können. Einer der Haupauslöser bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist die Psyche welche so gut wie gar nicht oder nur sehr schlecht in den Grundfähigkeitsversicherungen abgedeckt ist.
Wenn Sie zum Beispiel nach einem selbstverschuldeten schweren Autounfall, einen bleibenden Schaden erleiden (Verlust eines Armes), erhalten Sie eine einmalige Kapitalleistung, sowie auch noch eventuelle Assistanceleistungen und wenn versichert eine Unfallrente. Je nachdem was Sie in Ihrer Unfallversicherung versichert haben. Wenn Sie weiterhin Ihren Beruf ausüben können, sind Sie nicht auf eine sehr hohe Kapitalleistung angewiesen, da Sie Ihren Lebensunterhalt weiter verdienen können. Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr zu mindestens 50% ausüben können, würden Sie jedoch die vereinbarte Rente erhalten. Alle anderen Ursachen sind in der Unfallversicherung nicht versichert!
Sie erleiden eine schwere Krankheit wie zum Beispiel eine Schlaganfall mit anschließender halbseitiger Lähmung und teilweiser Verlust der Sprachfähigkeit - Wenn diese Art von Schlaganfall, die Betonung liegt auf "WENN", welcher klar in den Bedingungen definiert ist, versichert ist, erhalten Sie eine einmalige Kapitalleistung. Die schweren Krankheiten welche in den gängigen Dread-Disease-Versicherungen versichert sind, führen in der Regel auch zur Berufsunfähigkeit.
Es gibt viele Punkte auf die bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten ist. Dieses sind unter anderem:
Hier unterscheiden sich viel Versicherer, was die Abfragezeiträume der früheren Behandlungen betrifft. Hier wird nach allen Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen gefragt. Es wird hauptsächlich zwischen ambulanten und stationären Behandlungen, Beratungen und Untersuchungen gefragt. In den letzten 5 Jahren (ambulant) und letzten 10 Jahren (stationär). Oftmals können durch den passenden Versicherer / BU-Antrag Fragen verneint werden, welche bei anderen Versicherungen angegeben werden müssten, welche eventuell zum Risikozuschlag, Ausschluss oder gar Ablehnung führen würden. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Fragen eindeutig formuliert sind und nicht irgendwelche "Hintertürchen" für die Versicherer im Leistungsfall offen halten.
Damit Sie auf Nummer sicher gehen können, fordern wir am liebsten die Patientenakte unserer Interessenten der letzten 10 Jahre an, welche dann direkt zu Ihnen geschickt wird. Wichtig ist was hier vermerkt ist, da der Versicherer im Leistungsfall überprüfen kann, was er in der Regel auch macht, ob Sie die Antragsfragen wahrheitsgemäß beantwortet haben. Der Versicherer kann sich nur auf die Patientenakte beziehen und daher ist es wichtig, was darin steht und welche Diagnosen gestellt wurden. Leider sehen wir in den sehr vielen Fällen, dass Diagnosen in den Akten stehen, wovon unsere Interessenten nichts wissen (warum auch immer - wir wollen auch niemanden etwas unterstellen). Nur so können Sie die VVA (Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung) bestmöglich entgegenwirken. Auch sollte eine Anfrage immer in Form einer anonymen Risikovoranfrage gestellt werden, damit Ihre Daten nirgends gespeichert werden wie zum Beispiel im HIS (Hinweis- und Informationssystem).
Es fragt jeder Versicherer nach dem aktuell ausgeübten Beruf bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser steht in Ihrem Arbeitsvertrag. Auch hier kommt es nicht selten vor, dass der im Arbeitsvertrag stehende Beruf nicht den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten des Arbeitsalltages entspricht. Sollte das auch bei Ihnen der Fall sein, so ist es ratsam Ihren Arbeitsalltag anhand eines "Berufsfragebogens" der Versicherer möglichst genau zu beschreiben. Anhand der von Ihnen gelieferten Informationen, können die Versicherer Sie denn in die richtige Berufsgruppe/ Risikoklasse einstufen. Dieses kann dazu führen, dass Sie in eine günstigere oder auch teurere Risikoklasse eingestuft werden, wie der Beruf der im Arbeitsvertrag steht. Es gibt denn im Leistungsfall hier keine Probleme.
Auch geben die meisten Versicherer Vergünstigungen bzw. bessere Berufsgruppeneinstufungen, wenn ein bestimmter prozentualer Anteil an kaufmännischer oder Bürotätigkeit ausgeübt wird. Hier liegt die Grenze je nach Versicherer bei 60%, 75%, 80%, 90% oder gar 100%. Leider wird diese Frage sehr oft falsch verstanden und dadurch auch verkehrt beantragt. Gerade aktuell im Februar 2018 habe ich einen Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung eines Psychotherapeuten in der Hand gehabt, wo die Bürotätigkeit mit 90% angegeben wurde. Ich habe bei dem Versicherer angefragt ob dieses so richtig ist und eventuell Prämienrelevant. Da wurde nach kurze Beschreibung am Telefon gesagt, dass laut der Beschreibung lange keine 90% erreicht werden sondern eher um die 50%! Das lag daran, dass eine beratende Tätigkeit (das sprechen mit den Patienten - was ja zeitlich einen hohen Anteil ausmacht) nicht zur Bürottigkeit im Sinne des Versicherer gehört. Durch die Angabe von 90% hat sich der Kunde eine Einsparung von knapp 20% "erschlichen" da hier auf Grund der Bürotätigkeit eine günstigere Prämie kalkuliert wurde.
Erstmal nichts, zumindest solange keine Leistung beantragt wird. Kommt es jedoch zum Leistungsfall und Beantragung der BU-Rente, wird der Versicherer in den ersten 10 Jahren nach der Antragstellung höchst wahrscheinlich auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht prüfen. Es wird immer mehr durch die Rechtsprechung geregelt, wann und weshalb der Versicherer den Vertrag anfechten oder vom Vertrag zurücktreten darf. Unterschieden wird hier in:
Firsten sind, je nach schweregrad des Verschulden, unterschiedlich lang und belaufen sich auf 3, 5, 10 Jahre nach Antragstellung oder sogar unbegrenzt. Auch die Auswirkungen auf den Vertrag sind hier unterschiedlich (Rücktritt, Anfechtung, Erhebung eines Risikozuschlag oder Ausschluss von Erkrankungen) sowie eine Kausalität zwischen dem Grund des Leistungsfalles und der "verschwiegenen" Behandlung/ Diagnose/ Erkrankung. Sollte es zum Leistungsfall kommen, empfehlen selbst wir als Versicherungsmakler sich an einen Profi der Leistungsfallbearbeitung zu wenden dieses sind spezialisierte Versicherungsberater. Gerne kommen Sie hier auf uns zu, wir empfehlen Ihnen echte Experten auf diesem Gebiet!
Sie brauchen im Antrag nichts angeben, wonach nicht im Antrag gefragt (Beispiele im Antrag sind nicht abschließend!!!) wird. Trotzdem kann es im Leistungsfall zu Schwierigkeiten kommen, gerade bei irgendwelchen Aktionsanträgen welche auch keine Freifahrtscheine sind. Die Antragsfragen sind gerade hier besonders sorgfältig zu betrachten. Warum die Versicherer auf VVA prüfen und dieses auch Sinn macht, sehen Sie unter Punkt 7. - Hier die Gründe warum Versicherer keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen
Wir haben viele „gesunde“ Interessenten bei uns sitzen. Gesund vielleicht aber leider nicht für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das größte Problem ist leider immer, dass niemand 100%ig weiß, weshalb er beim Arzt war bzw. was für Diagnosen bzw. Nebendiagnosen gestellt wurden. Sind diese gesichert oder war es nur ein Verdacht, gab es dadurch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, wurden Medikamente verschrieben – wenn ja welche, wie oft traten diese Beschwerden in der Vergangenheit auf und wie oft wurden Sie deshalb ärztlich behandelt oder untersucht?
Diese Fragen kann niemand mit Sicherheit beantworten weshalb wir auch immer die Patientenakte vom Hausarzt inkl. Aller Befund-/ Entlassungsberichte von Fachärzten anfordern (diese wird natürlich aus Datenschutzgründen zu Ihnen geschickt oder Sie holen diese beim Hausarzt ab). Sie haben auch vom Gesetz her ein Anrecht auf die Einsicht/ Kopie Ihrer Patientenakte, auch wenn sich nicht selten die Ärzte oder Schwestern quer stellen und sagen, dass die Versicherer diese anfordern soll. Dieses hat einen einfachen Grund. Wenn Sie eine Kopie der Patientenakte anfordern, dürfen Ihnen nur die Kopien in Rechnung gestellt werden, was sich meist zwischen 2€ und 10€ beläuft – oftmals wird auch nichts dafür berechnet, da sich der Aufwand dafür nicht lohnt. Wenn ein Versicherer dieses anfragt, erhalten die Praxen ein Vielfaches von diesem Betrag. (Gleicher Aufwand aber weniger Vergütung)
Denn soll er dieses bitte genau so dokumentieren weil wenn etwas nicht relevant ist, kann es ja in den Antrag da es ja nicht stört. Klar müssen keine grippalen Infekte, Erkältungen, Verhütungsmittel etc. welche problemlos ausgeheilt sind angegeben werden aber ansonsten bitte alle Behandlungen.
Hier ein paar Beispiele warum Interessenten unter erschwerten Bedingungen angenommen wurden, also mit einem Risikozuschlag/ Ausschluss oder gar abgelehnt wurden. Wir haben eine ewig lange Liste, da wir jeden Monat mehrere Risikovoranfragen bezüglich einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen.
Studentin, 28 Jahre jung mit dem Hobby Jagen
Aus Grund des Hobbys, Jagen, von hier üblichen Wild wie Rehe, Wildschweine etc. würden viele Versicherer diese Dame gar nicht versichern, da es für diese Tiere dort schon als „Großswild“ bezeichnet wird und ein Antrag somit ablehnen würden. Wenige Versicherer bezeichnen dieses nicht als Großwild und geben Angebote unter normalen Bedingungen ab – dadurch ist die Auswahl sehr eingeschränkt!
Kaufmännischer Angestellter, 30 Jahre jung mit Anpassungsstörungen
Ein No-Go für alle Versicherer da die Psyche der Hauptgrund von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist bekommt der Interessent keinen Versicherungsschutz. Alternative ist hier die Grundfähigkeitsversicherung der Swiss Life da diese nicht nach der Psyche fragt jedoch auch ein völlig anderes Produkt als eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist.
Lehramtsreferendar, 24 Jahre jung mit diversen Befunden
Laborwerte wurden auf Grund von zu hohen Eiweiß im Urin angefordert – Eiweiß war ok aber einige andere Werte waren nicht im Normalbereich. Auch wurde dort ein erhöhter Blutdruck festgestellt – Es wurde aber gesagt, dass keine Medikamente oder Behandlungen erfolgen sollen, da es nicht so schlimm ist. Etwas höheren BMI (Body-Maß-Index) und einmalige Rückenproblem auf Grund von hoher körperlicher Anstrengung. Das alles führt dazu, dass kein Versicherungsschutz angeboten werden kann – Ablehnung!
Ärztin, 33 Jahre Jung mit Diabetes
Auf Grund der Diabetes Typ A gibt es nur wenige Versicherer welche die Frau unter bestimmten Voraussetzungen versichert. Es muss der Verlauf der Diabetes vollkommen komplikationslos sein jedoch wird hier ein Risikozuschlag von mindestens 100% verlangt sowie eine vorgeschriebene maximale Laufzeit (das beste Angebot war hier bis zum 62 Lebensjahr)
Immobilienkaufmann, 22 Jahre jung mit Rückenproblemen
Dieser Interessent war in den vergangen Jahren wegen Rückenproblemen nicht nur 1 Mal beim Arzt. Aufgrund der „Vorerkrankungen“, also den damaligen Behandlungen haben alle Versicherer nur ein Angebot mit dem Ausschluss der Wirbelsäule abgegeben.
Kümmern auch Sie sich rechtzeitig um eine Berufsunfähigkeitsversicherung und nicht erst wenn es vielleicht schon zu spät ist, wie in den Fällen die hier beschrieben sind! (dieses sind nur einige von vielen) Deshalb ist es wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh abzuschließen. Sie haben dadurch nicht nur früher Versicherungsschutz sondern werden in jungen Jahren meist zu normalen Bedingungen angenommen da oftmals keine Vorerkrankungen bestehen und selten risikorelevante Hobbys ausgeübt werden. Warum Sie dadurch auch noch Geld sparen gegenüber einen späteren Abschluss sehen Sie gleich.
Aus den oben genannten Gründen macht es Sinn, eine Berufsunfähigkeitsversicherung immer so früh wie möglich abzuschließen. Bei manchen Versicherern ist es schon möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherungen für Schülern ab dem 10. Lebensjahr sowie auch für Studenten abzuschließen.
Dieses hören wir oft von Eltern wo wir dieses Thema ansprechen aber doch, auch Schüler und Studenten können „Berufsunfähig“ werden und zwar denn, wenn aus gesundheitlichen Gründen die Schule oder den Weg dorthin oder das Studium nicht mehr ausüben können. Hier unterscheiden sich die Bedingungen der Versicherer stark auch ist hier auf die sogenannte Lebensstellung zu achten, wie diese geregelt ist. Schüler und Studenten haben nicht wirklich eine besonders hohe Lebensstellung, weder vom Ansehen noch vom vorherigen Einkommen, so dass der Versicherer bei einer schlechten Regelung die Leistung einstellen kann, sofern irgendein Job ausgeübt wird.
Darum geht es uns jetzt hier in dem Beitrag aber nicht. Hier sind ein paar Vorteile, auf die wir hinaus wollen:
Umso jünger man beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto günstiger ist der Beitrag und das über viele, viele Jahre.
1 .Beispiel: 10 jähriger Schüler und 25 jähriger Arbeiter, mit angenommen der gleichen Berufsgruppeneinstufung (Risikoeinstufung)
Der Monatsbeitrag eines 10 Jährigen Realschülers beträgt 47,50€. Das macht über 57 Jahre 32.490€
Der Monatsbeitrag eines 25 Jährigen Arbeiters mit der gleichen Risikogruppe beträgt 62€. Das macht über 42 Jahre 31.248€
Hier wäre also ein späterer Abschluss über die gesamte Laufzeit etwa 1.000€ günstiger.
2 .Beispiel: 10 jähriger Schüler und 25 jähriger Tischler
Der Monatsbeitrag eines 10 jährigen Realschülers beträgt 47,50€. Das macht über 57 Jahre 32.490€
Der Monatsbeitrag eines 25 jährigen Tischlers beträgt 102€. Das macht über 42 Jahre 51.408€
Die Ersparnis liegt hier bei knapp 19.000€ beim Abschluss als Schüler andere Berufe sind noch wesentlich teurer und wohlmöglich gar nicht bis zum 67 Lebensjahr versicherbar.
3 .Beispiel eines Schüler bis Klasse 10, ab Klasse 10, Student im Bachelorstudiengang und Student im Masterstudiengang
Der Monatsbeitrag eines 10 Jährigen Realschülers beträgt 47,50€
Der Monatsbeitrag reduziert sich ab Klassenstufe 11 auf 41,50€
Der Monatsbeitrag reduziert sich nochmal beim Beginn des Bachelorstudiums (angenommen BWL) auf 33,50€
Der Monatsbeitrag reduziert sich nochmals beim Beginn des Masterstudiums (angenommen BWL) auf 27,80€
Das wäre der Beitragsverlauf eines Versicherers bei Absicherung eines 10 jährigen Kindes mit dem weiteren Verlauf wie oben beschrieben.
Wie Sie sehen, macht es keinen Sinn mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu warten, bzw. dieses immer weiter hinaus zu schieben. Finanziell entstehen Ihnen in den seltensten Fällen finanzielle Nachteile, meist sogar Vorteile!
Gerade Kinder bis zum 15. Lebensjahr sind in der Regel keine Raucher, was sich positiv auf den Beitrag auswirkt. Viele Versicherer haben einen höheren Zahlbeitrag bei Rauchern. Anders wie bei der Risikolebensversicherung, wo bei den meisten Versicherern das Rauchen nachgemeldet werden muss und sich denn der Beitrag erhöht, ist dieses bei der BU in der Regel nicht der Fall. Auch kommt es selten vor, dass ein Risikozuschlag oder Ablehnung seitens des Versicherers - auf Grund von Über- oder Untergewicht - kommt, da Kinder in jungen Jahren meistens einen passenden BMI haben, also normalgewichtig oder nur leicht über-/ untergewichtig sind.
Wie oben schon einmal erwähnt, sind Kindern eher unter normalen Voraussetzung versicherbar. Die meisten chronischen Erkrankungen, Rückenprobleme, Allergien etc. werden meistens erst später Diagnostiziert bzw. diese Probleme treten erst später auf.
Alle Arztbesuche können den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren oder sogar dazu führen, dass ein Abschluss nicht mehr möglich ist bzw. erst in einigen späteren Jahren.
Kinder haben meist viele Hobbys aber oft nur sehr kurzfristig, da das Interesse schnell wieder verloren geht. Auch werden gefährlichere Hobbys oft erst später begonnen da viele risikohafte Hobbys erst später ausgeübt werden können, auf Grund des Alters oder die Eltern dieses nicht erlauben.
Gefährliche Hobbys für Versicherer sind unter anderem:
Diese und andere Hobbys führen oft zu Ausschlüssen, Risikozuschlägen oder kompletten Ablehnung! Wenn Sie nach Vertragsabschluss einer BU ein Hobby aufnehmen, muss dieses nicht nachgemeldet werden.
Der Vorteil liegt klar auf der Hand. Bei guten Versicherungsbedingungen werden die Berufsgruppeneinstufungen auf die sich der Risikobeitrag berechnet niemals verändert – zumindest nicht schlechter gestellt. Bei einer Ausübung eines anderen Berufes, welcher eine bessere Einstufung hat, wird dieses jedoch umgestellt und der Beitrag verringert sich (Immer abhängig von den Bedingungen – Siehe 3. Beispiel)
Ganz nach dem Motto: Niemals schlimmer – besser immer ;-)
Viele der Versicherungsgesellschaften bieten auch sogenannte „Starter-Berufsunfähigkeitsversicherungen“ an. Diese bieten den Vorteil, dass sofort eine passende Rente, von zum Beispiel 1.000€, abgesichert werden kann und in den ersten 5 bis 10 Jahren der Beitrag sich um bis zu 50% reduziert. Dieses geht nicht nur bei Schülern oder Studenten sondern ist meistens nur am Eintrittsalter des Versicherten gebunden. Dieses ist in der Regel auf das 30. Oder 35 Lebensjahr maximiert.
Wichtig: Achten Sie hier aber unbedingt darauf, wie hoch der Beitrag nach dem letzten Sprung ist. Manche Versicherer verlangen nach dem letzten Beitragssprung nur unwesentlich mehr als bei einer konstanten Zahlweise, andere Versicherer nehmen aber dafür späten einen unverschämt höheren Beitrag!
Wenn Sie sich die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer passenden BU-Rente für Ihr Kind nicht leisten können, macht es trotzdem Sinn eine geringe Rente abzusichern. Klar besteht hier am Anfang eine Unterversicherung aber der Gesundheitszustand ist gesichert und die Rente kann jedes Jahr durch die hoffentlich vereinbarte Dynamik und mit den Nachversicherungsgarantien erhöht werden und das ohne Gesundheitsfragen. Der erste und wichtigste Schritt ist immer das „einfrieren“ des Gesundheitszustandes.
Achtung: Nachversicherungsgarantien erlauben eine Erhöhung der BU-Rente, jedoch kann der denn aktuell ausgeübte Beruf und Hobby abgefragt werden. Dadurch kann für die Erhöhte Rente einen Zuschlag, Ausschluss oder gar Ablehnung auf Grund eines neu hinzugekommenen Hobbys kommen oder zu einem sehr hohen Beitrag auf Grund neue Kalkulationen des Berufes. Daher immer eine möglichst hohe Dynamik mit einschließen, da hier gar keine Fragen gestellt werden.
Ein Punkt warum ein Versicherer nicht leisten möchte ist weil der Versicherer im Leistungsfall die Angaben im Antrag mit den Arztakten kontrolliert und falls dort irgendwas herauskommt, was im Antrag nicht angegeben wurde wird dieses sich "quer" stellen. Die längste Frist beträgt hier 10 Jahre. Wenn ein Kind schon mit dem 10. oder 15. Lebensjahr eine BU abschließt ist die Wahrscheinlichkeit dass innerhalb der ersten 10 Jahre der Versicherungsfall eintritt sehr, sehr gering (kann jedoch niemals ausgeschlossen werden). Dadurch ist dieser Angriffspunkt des Versicherers auch in den meisten Fällen hinfällig!
Die statistischen Leistungsquoten von beantragten der BU-Renten aus dem Jahre von 2017, sagen etwas ganz anderes. 12 Versicherer, welche wir bis jetzt im BU Bereich vermittelt haben, kommen auf einen Durchschnittswert von über 75%. Die Zahlen aus den Jahren 2016 und 2015 sehen übrigens nicht anders aus.
Ich persönlich finde eine Leistungsquote von 75% mehr als gut. Die 25% bei denen die Leistungen verweigert wurden, wurden ja auch in irgend einer Art begründet. Sicherlich wird es in den 25% auch einige berechtigte Ansprüche geben, welche seitens des Versicherers abgewehrt wurden, wo der Versicherungsnehmer einfach keine finanziellen Mittel zur rechtlichen Durchsetzung hatte. Dieses Risiko kann man jedoch mit einer Rechtsschutzversicherung schließen - Achtung hier ist es wichtig, dass das Versicherungsvertragsrecht eingeschlossen bzw. nicht in den Bedingungen ausgeschlossen worden ist -.
Wenn wir uns im Anschluss die Gründe der Ablehnungen von beantragten Berufsunfähigkeitsrenten ansehen, sehen Sie, dass diese immer begründet sind. Gerne zeigen wir Ihnen in einer Beratung auch von einzelnen Versichern die aktuellen Leistungsquoten.
Gesellschaften | Quote 2016 | Quote 2017 |
Allianz | 82,32% | 82,21% |
Alte Leipziger | 73,51% | 74,73% |
AXA | 82,25% | 82,85% |
Basler | 74,68% | 75,81% |
Condor | 90,31% | 92,99% |
Continentale | 71,52% | 73,23% |
DBV | 82,25% | 82,85% |
HDI | 80,88% | 82,09% |
LV 1871 | 71,07% | 73,48% |
Stuttgarter | 71,87% | 77,62% |
Swiss Life | 74,22% | 77,12% |
Volkswohl Bund | 72,38% | 72,46% |
*Quelle: Morgen & Morgen
Die böse Berufsunfähigkeitsversicherung macht keinen Sinn weil diese eh nie zahlt. Na klar zahlen Versicherungen und zwar dann, wenn es laut den Bedingungen ein Leistungsfall ist. Hier habe ich ein paar Zahlen von verschiedenen Statistiken zusammengefasst ( ja, auch Statistiken unterscheiden sich immer ein wenig)
Jetzt sehen wir uns mal die 3 "top" Gründe genauer an.
35% also jeder dritte Antrag wird abgelehnt weil der Antragsteller einfach keine Unterlagen mehr einreicht.
34% werden abgelehnt weil der erforderliche BU-Grad von mindestens 50% nicht erreicht ist, dieses wird durch UNABHÄNGIGE Gutachter ermittelt.
16% auf Grund, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde, also die Gesundheitsfragen im Antrag nicht ordnungsgemäß beantwortet wurden.
Die Versicherer dürfen und können nicht jeden Antrag "durchwinken" und die vereinbarte BU-Rente zahlen. Sie möchten möglichst stabile Beiträge zahlen. Dieses geht nur, wenn die Versicherer im Leistungsfall vernünftig prüfen. Gerade bei dem Punkt der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Das beste Beispiel wäre ja:
Sie geben im Antrag alle Angaben genau an (so wie es sein sollte) und erhalten den Schutz dadurch vielleicht nur mit einem Ausschluss oder Risikozuschlag. Jemand anderes verschweigt einfach alle vorherigen Behandlungen und eventuell bestehenden Erkrankungen und wird dadurch normal angenommen. Wenn derjenige nun Leistung beantragt und diese auf Grund der verschwiegenen Vorerkrankungen keine BU-Rente erhält dient dieses nur zum Schutz der Versicherungsgemeinschaft also auch Ihnen. Nur so können die Versicherer die Beiträge möglichst stabil halten.
Sie haben es leider verpasst rechtzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen? Es kommt immer mal wieder vor, dass Versicherer für befristete Zeiträume Aktionen im BU-Bereich starten und mit vereinfachten Gesundheitsfragen werben. Manche Versicherer bieten auch für bestimmte Zielgruppen, bisher unbefristet, "Aktionsanträge an wo die Gesundheitsfragen verkürzt sind. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ganz ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht, außer die Aktion der LV 1871. Diese bieten eine "Zweckgebundene" Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen an mit einer Wartezeit von 3 Jahren und einer maximalen Rente von 250€ im Monat. Hier müssen Sie Versicherungsverträge, Verbindlichkeiten im Antrag angeben und die vereinbarte Rente wird denn im Leistungsfall direkt dort hin überwiesen werden, so können Sie sich zumindest ihre Altersvorsorge oder andere Dinge finanziell absichern.
Ich werde nicht berufsunfähig, dass hören wir immer und immer wieder. Auch ich sage, dass ich nicht berufsunfähig werde und trotzdem besitze ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ja auch ich gebe absolut ungern Geld für Versicherungen aus. Ich weiß jedoch, egal was passiert, dass meine Familie abgesichert ist. Gerade wenn es um die Familienplanung und vor allem wenn ein Kind im Anmarsch ist oder eine Immobilie gekauft wird, wird es einem bewusst. Wenn ein Elternteil ausfällt und nur noch sehr wenig Einkommen, durch zum Beispiel die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhält oder vielleicht gar kein Einkommen erzielt, dass das ganze Leben umwirft.
Die Statistiken sagen, dass jeder Vierte vor seinem Regelrenteneintritt berufsunfähig wird. Was das faszinierende ist, ist das die Zahl den meisten eher gering vorkommt. Ich finde den Vergleich der "Continentale Versicherung" extrem gut gelungen. Sehen Sie sich die folgenden Bilder einfach kurz an.
Hier wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der KFZ-Versicherung verglichen. Nicht nur der Beitrag sondern auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung eintritt.
Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung am Beispiel eines 30-jährigen Bankkaufmann/Frau mit 1.500€ BU-Rente bis zum 65 Lebensjahr
Was bei dem Wert der Absicherung zwischen eines Autos und der Arbeitskraft noch zu berücksichtigen ist, ist dass der Wert eines Autos sehr schnell sinkt wobei der Wert der Arbeitskraft immer weiter steigt auf Grund von Gehaltssteigerungen.
Jetzt liegt es an Ihnen, ob Sie lieber das Auto mit einer Vollkasko versichern wo der Totalschaden finanziell immer zu verkraften ist (selbst wenn das Fahrzeug finanziert ist) oder Sie Ihre Arbeitskraft mit einer Vollkasko vesichern, wo ein eventueller Schaden schwerwiegende finanzielle Folgen mit sich bringt.
Ja auch eine Berufsunfähigkeitsrente ist leider nicht Netto. Sie müssen unterschiedliche Abgaben oder auch Ausgaben mit einkalkulieren. Viele fragen sich immer, warum 80% oder 90 % vom Nettoeinkommen abgesichert werden sollen. Hier habe ich kurz aufgeführt warum dieses so ist. Folgende Ausgaben sollten einkalkuliert werden
Eine BU-Rente müssen Sie auf jeden Fall beim Finanzamt angeben.
Hier kommt es darauf an, wie alt Sie beim erstmaligen Bezug der Berufsunfähigkeitsrente sind. Um es einfach darzustellen nehmen wir ein Beispiel von einer monatlichen BU-Rente in Höhe von 1.000€ an sowie folgenden vollendeten Lebensjahren:
30 Lebensjahr = 44% = 440€
35 Lebensjahr = 41% = 410€
40 Lebensjahr = 38% = 380€
45 Lebensjahr = 33% = 330€
50 Lebensjahr = 30% = 300€
55 Lebensjahr = 26% = 260€
60 Lebensjahr = 22% = 220€
65 Lebensjahr = 18% = 180€
Grob gesagt kann man sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.000€ monatlich mit dem Bezug ab Vollendung des 35. Lebensjahr steuerfrei ist, sofern diese aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt wird und nicht aus einer betrieblichen Altersvorsorge oder Rürup-Rente / Basisrente.
Eine Berufsunfähigkeitsrente aus der BAV muss immer zu 100% beim Finanzamt als Einnahme angegeben werden! Dieses ist nur ein Nachteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung in einer betrieblichen Altersvorsorge.
Auch hier nehmen wir wieder das Beispiel von einer monatlichen BU-Rente in Höhe von 1.000€ und folgenden vollendeten Beginnen des Rentenbezuges:
2018 = 76% = 760€
2019 = 78% = 780€
2020 = 80% = 800€
2021 = 81% = 810€
2022 = 82% = 820€
2025 = 85% = 850€
2030 = 90% = 900€
2035 = 95% = 950€
2040 und danach = 100% = 1.000€
Der Vorteil bei der Verbindung einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der Rürup-Rente ist, dass die Beiträge die gezahlt werden steuerlich geltend gemacht werden (hier gilt es gewisse Dinge zu beachten). Einer der vielen Nachteile, einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der Rürup-Rente ist, dass die Rente im Leistungsfall ein hoher Anteil oder sogar alles versteuert werden muss.
Bei dem Beispiel mit voller Besteuerung (ab 2040) mit einer Rente von 1.000€ werden kaum Steuern gezahlt, da 9.000€ (im Jahre 2018) Einkommen im Jahr steuerfrei sind. Wer allerdings eine BU-Rente von 1.000€ absichert hat in der Regel auch kein sehr hohes Einkommen - dementsprechend ist der Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge auch zu vernachlässigen und wie gesagt ist dieses nur ein Nachteil von vielen.
Dieses Thema ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu komplex um dieses vernünftig darstellen zu können, da zu viele Faktoren eine Rolle spielen ob Beiträge zu GKV auf die BU-Rente - aus einem privaten Vertrag oder einer Rürup-Rente - anfallen oder nicht, wie zum Beispiel:
Kurz gesagt kann man sagen, dass nur Krankenversicherungsbeiträge, im BU-Leistungsfall, fällig sind, wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.
Bei der privaten Krankenversicherung ist dieses wesentlich einfach, zumindest was den Beitrag betrifft. Dieser wird immer Einkommensunabhängig berechnet, ob das nun gut oder wenige gut ist sei mal dahingestellt und das Thema der privaten Krankenversicherung wollen wir hier ja nicht weiter ausführen. Bei den Bezug aus einer BU-Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen Sie jedoch immer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen!
Die Inflation frisst die Kaufkraft Ihrer BU-Rente ob vor Leistungseintritt oder auch danach. Ich habe Ihnen hier einmal ein Beispiel gerechnet, was die Inflation von nur 1,5% aus der Kaufkraft macht. Sehen Sie selbst, wie viel Geld Sie in einigen Jahren benötigen oder wie hoch der Wert des Geldes, später sein wird. Die Inflation kann durch eine Dynamik und garantierten Rentensteigerung im Leistungsfall ausgeglichen werden.
Die drei oberen Punkte (Steuern, Krankenversicherung und Inflation) sollten unbedingt in Ihrer Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt werden weil sonst können Sie sich vielleicht Ihren Lebensstandard bis zum Renteneintritt halten aber dadurch verschiebt sich die Armut nur nach hinten.
Wichtig ist neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Altersvorsorge. In der Privaten Rentenversicherung gibt es zum Beispiel die Möglichkeit der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (so werden Ihre Beiträge von der Versicherung für Sie weitergezahlt) - Dieses ist auch die mindeste Absicherung welche wir unseren Kunden immer an Herz legen.
Der zweite Punkt ist, dass wenn Sie berufsunfähig werden, auch ab diesem Zeitpunkt keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, nicht nur Sie sondern auch Ihr Arbeitgeber nicht mehr. Bei einem Bruttogehalt von 2.000€ monatlich sind das knappe 375€ im Monat die nicht mehr zur Altersvorsorge gezahlt werden, aus diesem Grund sollte hier auch ein Teil der BU-Rente für die Altersvorsorge genutzt werden, ob Sie freiwillig in die GRV weiter einzahlen oder aber privat zusätzlich vorsorgen möchten muss natürlich individuell beraten werden.
Dieses wollen wir Ihnen anhand von Beispielen eines Arbeitnehmers im Alter von 50 Jahren, der seit dem 17 Lebensjahr arbeitet und aktuell 2.500€ Brutto verdient aufzeigen. Hier mal grobe Zahlen, was so jemand an gesetzlicher Erwerbsminderungsrente erwarten kann.
Die durchschnittliche höhe der Erwerbsminderungsrenten in Deutschland liegt unter 700€
1.500€ BU-Rente, ja diese wird Netto auch zu einem Einkommensverlust führen, wenn Sie jedoch nicht mal die halbe Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie auch noch etwas dazu verdienen ohne das die Rente gekürzt wird. Ausruhen können Sie sich so also trotzdem nicht, Sie können aber auf jeden Fall ruhiger treten und es reicht so auch eine Teilzeitstelle um auf den selben Verdienst wie vorher (also 2.500€ Brutto) zu kommen.
Wenn Sie die halbe Erwerbsminderungsrente erhalten sind Sie schon bei knapp 2.000€ Brutto (inkl. der BU-Rente). Auch hier besteht ja noch die Möglichkeit etwas nebenbei dazuzuverdienen, was auch zu empfehlen ist um nicht im Renteneintritt in die Altersarmut zu fallen.
Wenn Sie die volle Erwerbsminderungsrente erhalten, sind Sie in etwas bei demselben Brutto wie vorher im Angestelltenverhältnis. Sie könne so also zusätzlich nach Abzug von Steuern auch noch einen angemessenen Beitrag für die Altersvorsorge zur Seite legen. Vergessen Sie nicht die Punkte wie:
Man darf nicht vergessen, dass diese elendig lange Vorgehensweise nur Ihnen zu Gute kommt. Sie können auch gerne darauf verzichten und einfach nach besten Wissen und Gewissen die Gesundheitsfragen beantworten. Dieses ist Ihnen selbst überlassen.
Der Unterschied ist hier nur, wenn wir dieses so für Sie aufarbeiten sitzen wir sehr lange an der Ausarbeitung. Dadurch erhalten wir auch eine geringere Abschlussquote (womit wir ja unser täglich Brot verdienen), da durch die sorgfältige Aufarbeitung oftmals Risikozuschläge, Ausschlüsse oder gar Ablehnungen seitens der Versicherer zu uns ins Haus flattern.
Ich hoffe wir konnten Ihnen mit diesem Beitrag helfen eine Entscheidung zu treffen oder Fragen zu klären.
Versicherungsmakler in Rostock - Alexander Schierstedt
Barnstorfer Weg 2 in 18057 Rostock
Tel: 0381 87754141