Warum brauchen Soldaten unbedingt eine private Unfallversicherung. Überall hört man, dass Unfälle auf Grund Kriegsereignisse (Kriegsklausel) nicht versichert sind. Dieses stimmt auch voll und ganz. Im Gegenzug besteht Versicherungsschutz bei Einsätzen für Unfälle, welche ohne "Kriegscharakter" sind.
Trotzdem mit einer privaten Unfallversicherung. Ja richtig. Sie erhalten zwar keine Leistung aus Ihrer privaten Unfallversicherung jedoch haben so einen Anspruch auf "Schadenausgleich (§ 63b SVG - Soldatenversorgungsgesetz)".
Dieses ist unterschiedlich. Verstirbt der Soldat, bekommen die Hinterbliebenen eine "angemessene" Versorgung durch den Bund. Bleibt eine Beeinträchtigung auf Grund eines Unfalles, werden andere Leistungen erbracht.
Witwen- oder Weisengeld (Berechnung erfolgt mindesten mit Besoldungsgruppe 6)
Zahlungsverpflichtungen auf Grund von Finanzierung des Wohneigentums
Einmalige Entschädigung in Höhe von maximal 150.000€ wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft um mindestens 50 von 100 beeinträchtigt ist.
Der Soldat braucht unbedingt eine Unfallversicherung inkl. dem Baustein "Unfalltod" und eine Risikolebensversicherung um Versorgungsausgleich zu erhalten beziehungsweise seine Hinterbliebenen. Nur so können Die Hinterbliebenen finanziell richtig abgesichert werden.
© 2024 Versicherungsmakler in Rostock - Alexander Schierstedt | Barnstorfer Weg 2 | 18057 Rostock | Tel: 0381 87754141
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