Eine Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallabsicherung. Bei dieser Versicherung gibt es nicht viele Unterschiede, was die Leistungen betrifft. Der Leistungsfall ist hier eindeutig. Bei den meisten Gesellschaften wird nach dem Todesfall eine einmalige Kapitalleistung fällig und in manchen Fällen auch eine vereinbarte Rente.
Hier bleibt, wie der Name es schon sagt, die Todesfallsumme während der gesamten Laufzeit konstant. Diese ist auch die Absicherung, welche wir am häufigsten empfehlen. Der Grund liegt vor allem darin, dass es nicht so viele Anbieter gibt, welche eine "fallende Todesfallleistung" anbieten und dadurch viele Versicherer herausfallen.
In diesem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder wird die fallende Versicherungssumme an die Restschuld des Immobilienkredites angeglichen, so dass immer die Restschuld im Todesfall abgesichert ist oder die Versicherungssumme fällt jedes Jahr gleichbleibend. Die zweite Variante ist meist nicht zur Absicherung einer Immobilie geeignet, da hier die Todesfallleistung meist schneller sinkt als die Restschuld der Immobilie.
Sie haben einen Beitrag, welchen Sie über die gesamte Laufzeit bezahlen. Dadurch dass der Beitrag über die komplette Laufzeit berechnet wird, ist diese Variante am Anfang teurer als die jährlich Kalkulierte.
In den Ersten Jahren sehr günstig. Die Prämienkalkulation läuft nicht über die Gesamte Laufzeit weil das Risiko jährlich berechnet wird. Dadurch können sehr lange Laufzeiten gewählt werden. Je älter Sie werden desto teurer wird die Absicherung. Im Alter werden diese Verträge sehr teuer.
Differenz zwischen dem Netto-Beitrag (Zahlbeitrag) und dem Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) - Versicherer können den Beitrag jederzeit bis zum Tarifbeitrag anpassen
Es gibt eine Möglichkeit, wie die komplette Todesfallleistung aus einer Risikolebensversicherung, garantiert steuerfrei ausgezahlt wird. Für eine steuerfreie Auszahlung der Todesfallleistung müssen der Versicherungsnehmer, Beitragszahler und bezugsberechtigte Person eine Person sein und die versicherte Person eine andere. Hier mal ein Beispiel des sogenannten "über Kreuz versichern" bei einer Familie.
Vater ist - Der Versicherungsnehmer (Vertragsinhaber), Beitragszahler (zahlt die Beiträge von seinem Konto) und Bezugsberechtigter (Eingetragener Empfänger der Todesfallleistung)
Mutter ist - Die versicherte Person (Wenn die versicherte Person verstirbt, wird die vereinbarte Todesfallleistung gezahlt - die versicherte Person muss auch die Gesundheitsfragen beantworten)
Tip bei Gemeinschaftskonten
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten 2 verschiedene Konten, also eines für den Vater und eines für die Mutter bestehen, damit eindeutig erkennbar ist, dass derjenige auch wirklich die Beiträge gezahlt hat. Bei einem Gemeinschaftskonto ist nicht eindeutig zu erkennen, dass der Versicherungsnehmer (in diesem Beispiel der Vater) auch wirklich die Beiträge gezahlt hat!
Der Beitrag ermittelt sich je nach Versicherer, aufgrund verschiedener Angaben:
Die meisten Versicherer zahlen die vereinbarte Versicherungssumme als einmalige Kapitalleistung aus. Manche Anbieter bieten auch die Auszahlung einer Rente, um so den Verdienstausfall des Lebens- Ehepartners aufzufangen. Dieses wird vor Vertragsabschluss geregelt.
Wenn schon gesundheitliche Probleme bestehen sollten, ist es wichtig eine Risikovoranfrage zu stellen. Dadurch sehen Sie, wie die Versicherer Ihr gesundheitliches Risiko einschätzen. Hier gab es schon oft Fälle, wo manche Versicherer jemanden komplett ablehnen, andere denjenigen wiederrum mit einem geringen oder hohen Zuschlag, Ausschluss oder sogar unter normalen Bedingungen versichern würden.
Achtung! Wenn ein Antrag auf eine Risikolebensversicherung gestellt wird und Sie abgelehnt oder unter erschwerten Bedingungen angenommen werden, wird dieses in einem zentralen Verzeichnis gespeichert wo jeder Versicherer drauf zugreifen kann!
Es gibt die Möglichkeit eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung zu versichern. Dieses ist aber meist nur in Kombination mit einer Rentenversicherung möglich. In der Regel haben Sie in diesen Verträgen eine Wartezeit von 3 Jahren und je Vertrag ist eine maximale Versicherungssumme von 50.000€ möglich. Dieses bieten jedoch mehrere Gesellschaften an, so dass auch eine höhere Gesamtsumme abgesichert werden kann.
Es gibt auch oft Aktionen wo ein Antrag auf eine Risikolebensversicherung, mit vereinfachten Gesundheitsfragen, gestellt werden kann. Wichtig ist es hier, die Gesundheitsfragen genau zu lesen und zu verstehen.
Erst wenn sie die Erstkontaktinformationen und Datenschutz gelesen und akzeptiert haben, können sie den Rechner benutzen.