Wir prüfen für dich, ob und welche Variante des neuen Altersvorsorgedepots für dich passt. Auch gegenüber anderen Lösungen wie Baiss-Rente, private Rentenversicherung und weitere!
Nach dem Bundestagsbeschluss hat auch der Bundesrat im Mai 2026 der großen Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 startet das brandneue Altersvorsorgedepot (AV-Depot).
Vergiss den alten, starren Riester-Kram mit seinen Knebelverträgen und mickrigen Renditen. Ab jetzt regiert der Kapitalmarkt – und der Staat zahlt kräftig mit. Aber wie funktioniert das Ganze genau, wo liegen die Fallstricke und was passiert mit alten Verträgen? Wir dröseln das Geflecht für dich auf.
Das wichtigste! Du hast eine bestehende Riester-Rente? Nicht voreilig kündigen oder auf das Vorsorgedepot übertragen!
Häufige Fragen (FAQ) zum Altersvorsorgedepot
Wann genau kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Die gesetzlichen Weichen wurden im Mai 2026 final gestellt. Die Banken, Neobroker und Versicherer bereiten die Produkte aktuell vor. Offizieller Produktstart ist der 1. Januar 2027.
Was passiert, wenn ich das Geld vor dem 65. Lebensjahr abbuche?
Das ist „förderschädlich“. Wenn du das Geld vorzeitig für den Urlaub oder ein neues Auto entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile an den Staat zurückzahlen. Einzige Ausnahme: Die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum (Wohn-Riester-Nachfolge).
Wie hoch ist der Mindestbeitrag?
Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 € pro Jahr (also schlanken 10 € im Monat). Damit sichert man sich bereits die anteilige Grundzulage.
Darf ich mehrere Altersvorsorgedepots haben?
Du darfst maximal zwei Depots parallel führen. Die staatlichen Zulagen und die steuerliche Förderung gibt es jedoch nur für ein einziges Depot. Das zweite Depot kann aber genutzt werden, um steuergeschützte Überzahlungen (bis zu den maximalen 6.840 €) separat anzulegen.
Gibt es eine Insolvenzsicherung oder Pfändungsschutz für das Depot?
Ja! Das Altersvorsorgedepot genießt in der Ansparphase einen **weitgehenden gesetzlichen Pfändungs- und Insolvenzschutz** (ähnlich wie die Riester-Rente), solange es gefördert bespart wird. Im Falle einer privaten oder geschäftlichen Insolvenz ist das dort liegende Altersvorsorgevermögen vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
Was passiert mit dem AV-Depot bei einer Scheidung?
Im Falle einer Scheidung unterliegt das AV-Depot dem klassischen **Versorgungsausgleich**. Das bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Depotanteile bzw. Wertsteigerungen hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Das Guthaben kann dabei direkt auf ein bestehendes oder neues AV-Depot des Ex-Partners übertragen werden.
Kann ich die Sparraten im AV-Depot flexibel anpassen oder pausieren?
Ja, absolute Flexibilität ist einer der größten Vorteile. Du kannst deine monatlichen oder jährlichen Sparraten **jederzeit kostenlos anpassen, erhöhen oder komplett pausieren** (Beitragsfreistellung). Du musst lediglich beachten, dass sich bei reduzierten Beiträgen auch deine staatlichen Zulagen für das entsprechende Jahr anteilig verringern.
1. Die drei Wege: Wie du dein AV-Depot aufbauen kannst
Ab 2027 hast du die Wahl, wie stark du dich selbst um die Anlage kümmern möchtest. Das Gesetz unterscheidet im Kern zwischen drei Varianten:
Standardprodukt
Basisprodukt
Wenn Einfachheit im Vordergrund steht.
Basislösung
Das kostengedeckelte Standarddepot richtet sich an Anleger, die eine einfache und standardisierte Form der geförderten Altersvorsorge bevorzugen.
Das Wichtigste in Kürze:
Kostengedeckelte Basislösung (max. 1,0 % p.a.)
Standardisierte Fondsauswahl
Einfache und transparente Struktur
Ideal für kostenbewusste Anleger
Altersvorsorgedepot
Kapitalmarktorientierte Produkte
Wenn Rendite das Ziel ist.
Investmentlösung
Das Altersvorsorgedepot setzt vollständig auf den Kapitalmarkt und eröffnet langfristig attraktive Renditechancen ohne verpflichtende Garantien.
Das Wichtigste in Kürze:
Keine Garantievorgaben
Breite Auswahl an Fonds und ETFs
Hohe Renditechancen
Flexible Investmentstrategien
Versicherungsprodukt
Klassische Garantieprodukte
Wenn Sicherheit entscheidet.
Garantielösung
Das Versicherungsprodukt verbindet Kapitalmarktchancen mit wählbaren Garantien und bietet Sicherheit für vorsorgeorientierte Anleger.
Das Wichtigste in Kürze:
Garantien von 0 %, 80 % oder 100 %
Individuelle Produktgestaltung
Kapitalerhalt absicherbar
Lebenslange Rentenoption
2. Wer wird gefördert? (Förderberechtigung)
Der Kreis wurde massiv erweitert! Förderberechtigt sind ab 2027:
Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende
Beamtinnen und Beamte
Neu: Grundsätzlich alle Selbstständige und Gewerbetreibende (völlig unabhängig davon, ob sie pflichtversichert, freiwillig versichert oder gar nicht in der gesetzlichen Rente sind)
Mittelbar berechtigte Ehepartner (Ehegatte ist direkt förderberechtigt)
3. Die Förderung: Zulagen & Steuergeschenke im Check
Die Förderung splittet sich in zwei Teile: Direkte Zulagen und den Sonderausgabenabzug bei der Steuer.
Die staatlichen Zulagen (Bares Geld)
Die Zulagen fließen direkt als Turbo in dein Depot. Sie berechnen sich prozentual nach deinem Eigenbeitrag:
Leistung
Höhe der Förderung
Voraussetzung / Eigenbeitrag
Grundzulage Stufe 1
50 % Zuschuss (max. 180 €)
Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr
Grundzulage Stufe 2
25 % Zuschuss (max. 360 €)
Für weitere 1.440 € Eigenbeitrag pro Jahr
Maximale Grundzulage
540 € jährlich
Bei vollem Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr
Kinderzulage
100 % Zuschuss (max. 300 € pro Kind)
Für jeden Euro bis zu 300 € Eigenanteil pro Kind
Berufseinsteiger-Bonus
Einmalig 200 €
Für Sparer unter 25 Jahren bei Abschluss
Wichtig für Familien: Um die volle Kinderzulage von 300 € zu bekommen, reicht bereits ein Eigenbeitrag von 300 € im Jahr (ca. 25 € im Monat).
Wie funktioniert das Zusammenspiel? Die Günstigerprüfung im Detail
Viele fragen sich: Bekomme ich die Zulage von 540 € und die Steuerersparnis? Die Antwort lautet: **Es gibt wie beim bisherigen Riester-System eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt.** Du profitierst aber in jedem Fall von dem Weg, der dir mehr bringt.
Und so läuft der Prozess Schritt für Schritt ab:
Die Zulage fließt direkt ins Depot: Zahlst du den Höchstbetrag von 1.800 € ein, beantragt dein Anbieter die Förderung. Die 540 € Grundzulage werden vom Staat direkt in dein Altersvorsorgedepot eingebucht. Sie arbeiten dort ab Tag eins am Kapitalmarkt mit.
Die Steuererklärung: Bei deiner jährlichen Einkommensteuererklärung gibst du deine 1.800 € Eigenbeitrag an. Das Finanzamt prüft nun den Sonderausgabenabzug. Der maximal ansetzbare Höchstbetrag liegt ab 2027 bei Eigenbeitrag plus Zulage – in deinem Fall also bei insgesamt 2.340 €.
Die Abrechnung: Das Finanzamt berechnet deine hypothetische Steuerersparnis auf diese 2.340 €.
Ist die Steuerersparnis niedriger als 540 €? Dann bleibt es einfach bei den 540 € Zulage, die bereits in deinem Depot liegen.
Ist die Steuerersparnis höher als 540 €? Angenommen, du hast ein gutes Einkommen und deine Ersparnis beträgt aufgrund deines Steuersatzes 936 €. Dann zieht das Finanzamt die 540 € (die ja schon in dein Depot geflossen sind) ab: 936 € - 540 € = 396 €. Diese Differenz von 396 € bekommst du als Steuererstattung direkt auf dein Girokonto überwiesen!
Die steuerliche Förderung bei Überzahlung
Der geförderte Höchstbetrag: Bis zu 1.800 € Eigenbeitrag (zzgl. der Zulagen) lösen die oben beschriebene Günstigerprüfung beim Sonderausgabenabzug aus.
Was ist mit Beträgen darüber hinaus? Du darfst insgesamt bis zu 6.840 € pro Jahr in dein AV-Depot einzahlen. Der Teil über 1.800 € bringt dir zwar keine zusätzliche Steuererstattung oder direkte Zulage mehr, genießt aber trotzdem den vollen Steuerschutz in der Ansparphase: Alle Dividenden, Kursgewinne und Umschichtungen innerhalb des Depots bleiben während der Laufzeit komplett abgeltungsteuerfrei.
4. Altersvorsorgedepot - mit welchem Beitrag erhalte ich die höchste Förderquote
Die höchste Förderquote (Förderung im Verhältnis zum eigenen Beitrag) erhält jeder, der monatlich 30€ einzahlt. Unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht.
Familiensituation
Dein Eigenbeitrag (jährlich / monatlich)
Staatliche Förderung (Grund- + Kinderzulage)
Förderquote (Zuschuss zu Eigenbeitrag)
Gesamteinzahlung (jährlich im Depot)
Single / Familie ohne Kinder
360 € (30 € / Monat)
+ 180 € (Reine Grundzulage)
50,0 %
540 €
Single / Familie mit 1 Kind
360 € (30 € / Monat)
+ 480 € (180 € + 300 € Kinderzulage)
133,3 %
840 €
Single / Familie mit 2 Kindern
360 € (30 € / Monat)
+ 780 € (180 € + 600 € Kinderzulage)
216,6 %
1.140 €
Single / Familie mit 3 Kindern
360 € (30 € / Monat)
+ 1.080 € (180 € + 900 € Kinderzulage)
300,0 %
1.440 €
Hier als Beispiel, wo die Steuerersparnis in 2 Situationen höher sein kann als die Förderung!
Achtung: Die steuerliche Berechnung wurde mit dem Grenzsteuersatz von 42% berechnet. Bei diesem Steuersatz liegen jedoch nur wenige, die meisten darunter, in Rostock sowieso ;-) Ab einem Steuersatz von ca. 38,5% und darunter, ist die Förderung höher als die Steuerersparnis, auch ohne Kinder!
Achtung: Ist die Steuerersparnis höher als die Förderung, gibt es eine Variante, die eher zu empfehlen ist als das Vorsorgedepot, egal ob Standardprodukt, Altersvorsorgedepot oder Versicherungsprodukt!
Wir beraten euch dazu vollkommen unverbindlich und kostenfrei!
5. Fondsauswahl: Freie Hand oder strenge Grenzen?
Wenn du dich für die Do-it-yourself-Variante des AV-Depots entscheidest, stellst du dir sicher die Frage: Darf ich wirklich alle Fonds wählen, die ich möchte?
Die Antwort lautet: **Fast alle – solange sie reguliert sind.** Das Gesetz erlaubt eine riesige Palette an breit gestreuten Publikumsfonds und börsennotierten ETFs (nach OGAW/UCITS-Richtlinien). Du kannst also problemlos deine favorisierten Welt-ETFs (wie den MSCI World oder All-World), nachhaltige ESG-Fonds oder Branchen-ETFs besparen.
Was ist mit Kryptowährungen?
Hier zieht der Gesetzgeber eine klare Grenze. **Direkte Investments in Bitcoin, Ethereum und Co. oder der Kauf von Krypto-ETNs/ETCs sind im staatlich geförderten AV-Depot strikt verboten.** Reine „Kryptofonds“ sind somit nicht zulässig. Der Fokus liegt klar auf der langfristigen, substanzwertorientierten Anlage am klassischen Aktien- und Anleihenmarkt. Wer auf Krypto setzen möchte, muss dies weiterhin über sein freies, ungefördertes Standarddepot tun.
6. Der Ernstfall: Vorzeitige Kündigung oder Auflösung
Das Leben läuft nicht immer nach Plan. Was passiert also, wenn du dein Altersvorsorgedepot vor dem 65. Lebensjahr auflöst oder vorzeitig kündigst, weil du dringend Geld brauchst? Eine solche Auflösung gilt steuerrechtlich als **„förderschädliche Verwendung“**. Das hat spürbare finanzielle Konsequenzen, die sich wie folgt aufteilen:
Dein Eigenkapital: Deine selbst eingezahlten Beiträge (die ursprünglichen Sparraten) gehören natürlich dir und werden komplett an dich ausgezahlt.
Die staatlichen Zulagen & Steuererstattungen: Hier schlägt der Staat gnadenlos zu. Sämtliche im Laufe der Jahre direkt ins Depot geflossenen Zulagen sowie alle erhaltenen Steuerersparnisse aus deinen Steuererklärungen **müssen komplett an den Staat zurückgezahlt werden**. Der Depotanbieter zieht diese Beträge vor der Auszahlung automatisch ab und führt sie an die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) ab.
Die Gewinne und Zinsen: Spannend wird es bei den erwirtschafteten Kursgewinnen und Dividenden, die auf deine Einzahlungen (und auf die Zulagen!) angefallen sind. Diese Gewinne werden dir zwar ausgezahlt, sie verlieren rückwirkend jedoch ihren Steuerschutz. Das bedeutet: Die gesamten angesammelten Erträge müssen im Jahr der Kündigung **voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden** (keine günstige Abgeltungsteuer!).
Fazit zum Ernstfall: Das Depot ist extrem flexibel beim Anlegen – aber eine echte Kündigung tut finanziell weh. Sinnvoller ist es im Engpass fast immer, den Vertrag einfach **beitragsfrei zu stellen**, das Geld im Steuermantel weiterarbeiten zu lassen und es erst ab 65 regulär abzurufen.
7. Die Auszahlungsphase: Flexibilität statt Rentenzwang
Hier unterscheidet sich das AV-Depot radikal von der alten Riester-Welt. Die Auszahlung darf frühestens ab dem 65. Lebensjahr (bzw. bei offiziellem Renteneintritt), spätestens ab dem 70. Lebensjahr beginnen.
Die Einmalzahlung: Zu Beginn der Auszahlphase kannst du dir einmalig bis zu 30 % des gesamten Depotvolumens förderunschädlich auf einen Schlag auszahlen lassen.
Der Auszahlungsplan (Die große Neuerung): Der Rest des Geldes muss nicht mehr zwingend in eine lebenslange Rente gepresst werden. Du kannst einen befristeten Auszahlungsplan wählen. Dieser muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen. Das geniale daran: Stirbst du vor dem 85. Lebensjahr, ist das restliche Geld im Depot zu 100 % vererbbar.
Die lebenslange Rente: Wählst du die Variante über einen Versicherer (oder schichtest zu Rentenbeginn um), gibt es weiterhin die klassische, lebenslange Leibrente.
8. Steuern und Krankenkasse in der Rente
Das Prinzip heißt nachgelagerte Besteuerung.
Einkommensteuer: In der Ansparphase sparst du Steuern, dafür musst du die Auszahlungen im Alter (egal ob Einmalbetrag oder monatliche Rate) mit deinem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Da dieser im Alter meist deutlich niedriger ist als im Berufsleben, lohnt sich dieser Deal fast immer.
Krankenversicherungsbeiträge: Bist du im Alter gesetzlich krankenversichert (Krankenversicherung der Rentner - KVdR), fallen auf private Auszahlungspläne und Rentenversicherungen im Regelfall keine Krankenkassenbeiträge an (anders als bei der betrieblichen Altersvorsorge!). Bist du privat krankenversichert (PKV), spielen die Auszahlungen für deinen Beitrag ohnehin keine Rolle, da dieser einkommensunabhängig berechnet wird.
9. Der direkte Vergleich: Altersvorsorgedepot vs. Riester
Feature
Das neue Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Die alte Riester-Rente
Garantiezwang
Nein (Garantiefreie ETF-Depots möglich)
Ja (Immer 100 % Beitragsgarantie vorgeschrieben)
Renditechancen
Hoch (Durch 100% Aktien/ETF-Quote möglich)
Sehr gering (Geld klebt im Deckungsstock fest)
Maximale Grundzulage
540 € (proportional gestaffelt)
175 € (starrer Festbetrag)
Auszahlung
Flexibler Auszahlplan bis 85 oder Rente
Verpflichtende lebenslange Leibrente
Vererbbarkeit
Im Auszahlplan voll vererbbar
Meist nur über teure Zusatzschutzklauseln
Kann ich meinen alten Riester-Vertrag übertragen?
Ja, das geht! Das Gesetz sieht einen echten Bestandsschutz und eine Wechseloption vor. Du kannst deinen alten Riester-Vertrag ab 2027 in das neue Altersvorsorgedepot übertragen, ohne dass du die alten Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen musst.
Aber Achtung: Der Altanbieter darf für den Wechsel Gebühren verlangen. Zudem solltest du genau prüfen, ob im Altvertrag sehr hohe, garantierte Rentenfaktoren verankert sind, die man nicht leichtfertig aufgeben sollte. Eine unabhängige Beratung vor dem Wechsel ist hier Pflicht.
Rechner Förderung fürs Altersvorsorgedepot
Hier könnt ihr Eure Förderung grob berechnen (Stand 07.2026).
Echte Hochrechnung bis zum 67. Lebensjahr (32 Jahre Laufzeit):
Berechnung schaltet Kinderzulagen nach Erreichen der Altersgrenze automatisch ab.
Bei defensiven 3 % p.a.
Deine reinen Einzahlungen:57.600 €
Echter End-Depotwert:129.560 €
Zusatzrente (67 bis 85)*:600,00 € / mtl.
Bei marktüblichen 6 % p.a.
Deine reinen Einzahlungen:57.600 €
Echter End-Depotwert:235.480 €
Zusatzrente (67 bis 85)*:1.090,00 € / mtl.
* Die Zusatzrente simuliert einen klassischen Auszahlungsplan vom 67. bis zum 85. Lebensjahr (exakt 18 Jahre / 216 Monate), bei dem das Kapital rechnerisch bis auf 0 € verbraucht wird. Eine weitere Verzinsung ab Alter 67 wurde hierbei vereinfacht weggelassen.
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung stellt eine rein unverbindliche Hochrechnung dar. Die steuerlichen Berechnungen und die Ermittlung des Grenzsteuersatzes basieren auf einer groben Schätzung anhand der gesetzlichen Regelungen für das Jahr 2027 und hängen von deinen individuellen steuerlichen Verhältnissen ab. Dies ist keine Steuerberatung und ersetzt nicht die Prüfung durch einen qualifizierten Steuerberater oder das zuständige Finanzamt. Wertentwicklungen am Kapitalmarkt können nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Vor allem für Geringverdiener mit Kindern, je mehr desto besser! Der Steuervorteil ist ansonsten schnell höher als die Förderung. Hier gibt es auch andere Alternativen wie dei Basis-Rente zum Beispiel. Auch müssen die Nachteile, welche nicht unerheblich sind, betrachtet werden.
Mein Fazit zum Altersvorsorgedepot
Es ist ein staatliches Produkt, was unter Umständen gut passen kann. Als Allheilmittel gegen die Altersarmut, kann man es leider wieder nicht bezeichnen. Lasst euch nicht einfach von den Förderungen blenden. Geht zu einem ehrlichen Berater, wie uns ;-) und lasst euch die Unterschiede, Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Möglichkeiten aufzeigen und seht dann selbst, was für euch das passende Produkt ist. Mit einem Altersvorsorgedepot von 30€ monatlich machen die meisten nichts verkehrt (welche Variante muss natürlich vorher geprüft werden), mit einem oder mehr Kindern, machen Sie grob alles richtig! Ist die Steuerersparnis höher als die Förderung oder annähernd gleich, sollte es unbedingt genauer geprüft werden, hier gibt es alternative Kombinationen!
Versicherungsmakler in Rostock - Alexander Schierstedt Barnstorfer Weg 2 in 18057 Rostock Tel: 0381 87754141