Nach dem Bundestagsbeschluss hat auch der Bundesrat im Mai 2026 der großen Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 startet das brandneue Altersvorsorgedepot (AV-Depot).
Vergiss den alten, starren Riester-Kram mit seinen Knebelverträgen und mickrigen Renditen. Ab jetzt regiert der Kapitalmarkt – und der Staat zahlt kräftig mit. Aber wie funktioniert das Ganze genau, wo liegen die Fallstricke und was passiert mit alten Verträgen? Wir dröseln das Geflecht für dich auf.
Das wichtigste!
Du hast eine bestehende Riester-Rente? Nicht voreilig kündigen oder auf das Vorsorgedepot übertragen!
Die gesetzlichen Weichen wurden im Mai 2026 final gestellt. Die Banken, Neobroker und Versicherer bereiten die Produkte aktuell vor. Offizieller Produktstart ist der 1. Januar 2027.
Das ist „förderschädlich“. Wenn du das Geld vorzeitig für den Urlaub oder ein neues Auto entnimmst, musst du alle erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile an den Staat zurückzahlen. Einzige Ausnahme: Die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum (Wohn-Riester-Nachfolge).
Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 € pro Jahr (also schlanken 10 € im Monat). Damit sichert man sich bereits die anteilige Grundzulage.
Du darfst maximal zwei Depots parallel führen. Die staatlichen Zulagen und die steuerliche Förderung gibt es jedoch nur für ein einziges Depot. Das zweite Depot kann aber genutzt werden, um steuergeschützte Überzahlungen (bis zu den maximalen 6.840 €) separat anzulegen.
Ja! Das Altersvorsorgedepot genießt in der Ansparphase einen **weitgehenden gesetzlichen Pfändungs- und Insolvenzschutz** (ähnlich wie die Riester-Rente), solange es gefördert bespart wird. Im Falle einer privaten oder geschäftlichen Insolvenz ist das dort liegende Altersvorsorgevermögen vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
Im Falle einer Scheidung unterliegt das AV-Depot dem klassischen **Versorgungsausgleich**. Das bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Depotanteile bzw. Wertsteigerungen hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Das Guthaben kann dabei direkt auf ein bestehendes oder neues AV-Depot des Ex-Partners übertragen werden.
Ja, absolute Flexibilität ist einer der größten Vorteile. Du kannst deine monatlichen oder jährlichen Sparraten **jederzeit kostenlos anpassen, erhöhen oder komplett pausieren** (Beitragsfreistellung). Du musst lediglich beachten, dass sich bei reduzierten Beiträgen auch deine staatlichen Zulagen für das entsprechende Jahr anteilig verringern.
Ab 2027 hast du die Wahl, wie stark du dich selbst um die Anlage kümmern möchtest. Das Gesetz unterscheidet im Kern zwischen drei Varianten:
Der Kreis wurde massiv erweitert! Förderberechtigt sind ab 2027:
Die Förderung splittet sich in zwei Teile: Direkte Zulagen und den Sonderausgabenabzug bei der Steuer.
Die Zulagen fließen direkt als Turbo in dein Depot. Sie berechnen sich prozentual nach deinem Eigenbeitrag:
| Leistung | Höhe der Förderung | Voraussetzung / Eigenbeitrag |
|---|---|---|
| Grundzulage Stufe 1 | 50 % Zuschuss (max. 180 €) | Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr |
| Grundzulage Stufe 2 | 25 % Zuschuss (max. 360 €) | Für weitere 1.440 € Eigenbeitrag pro Jahr |
| Maximale Grundzulage | 540 € jährlich | Bei vollem Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr |
| Kinderzulage | 100 % Zuschuss (max. 300 € pro Kind) | Für jeden Euro bis zu 300 € Eigenanteil pro Kind |
| Berufseinsteiger-Bonus | Einmalig 200 € | Für Sparer unter 25 Jahren bei Abschluss |
Wichtig für Familien: Um die volle Kinderzulage von 300 € zu bekommen, reicht bereits ein Eigenbeitrag von 300 € im Jahr (ca. 25 € im Monat).
Viele fragen sich: Bekomme ich die Zulage von 540 € und die Steuerersparnis? Die Antwort lautet: **Es gibt wie beim bisherigen Riester-System eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt.** Du profitierst aber in jedem Fall von dem Weg, der dir mehr bringt.
Und so läuft der Prozess Schritt für Schritt ab:
Wenn du dich für die Do-it-yourself-Variante des AV-Depots entscheidest, stellst du dir sicher die Frage: Darf ich wirklich alle Fonds wählen, die ich möchte?
Die Antwort lautet: **Fast alle – solange sie reguliert sind.** Das Gesetz erlaubt eine riesige Palette an breit gestreuten Publikumsfonds und börsennotierten ETFs (nach OGAW/UCITS-Richtlinien). Du kannst also problemlos deine favorisierten Welt-ETFs (wie den MSCI World oder All-World), nachhaltige ESG-Fonds oder Branchen-ETFs besparen.
Hier zieht der Gesetzgeber eine klare Grenze. **Direkte Investments in Bitcoin, Ethereum und Co. oder der Kauf von Krypto-ETNs/ETCs sind im staatlich geförderten AV-Depot strikt verboten.** Reine „Kryptofonds“ sind somit nicht zulässig. Der Fokus liegt klar auf der langfristigen, substanzwertorientierten Anlage am klassischen Aktien- und Anleihenmarkt. Wer auf Krypto setzen möchte, muss dies weiterhin über sein freies, ungefördertes Standarddepot tun.
Das Leben läuft nicht immer nach Plan. Was passiert also, wenn du dein Altersvorsorgedepot vor dem 65. Lebensjahr auflöst oder vorzeitig kündigst, weil du dringend Geld brauchst? Eine solche Auflösung gilt steuerrechtlich als **„förderschädliche Verwendung“**. Das hat spürbare finanzielle Konsequenzen, die sich wie folgt aufteilen:
Fazit zum Ernstfall: Das Depot ist extrem flexibel beim Anlegen – aber eine echte Kündigung tut finanziell weh. Sinnvoller ist es im Engpass fast immer, den Vertrag einfach **beitragsfrei zu stellen**, das Geld im Steuermantel weiterarbeiten zu lassen und es erst ab 65 regulär abzurufen.
Hier unterscheidet sich das AV-Depot radikal von der alten Riester-Welt. Die Auszahlung darf frühestens ab dem 65. Lebensjahr (bzw. bei offiziellem Renteneintritt), spätestens ab dem 70. Lebensjahr beginnen.
Das Prinzip heißt nachgelagerte Besteuerung.
| Feature | Das neue Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Die alte Riester-Rente |
|---|---|---|
| Garantiezwang | Nein (Garantiefreie ETF-Depots möglich) | Ja (Immer 100 % Beitragsgarantie vorgeschrieben) |
| Renditechancen | Hoch (Durch 100% Aktien/ETF-Quote möglich) | Sehr gering (Geld klebt im Deckungsstock fest) |
| Maximale Grundzulage | 540 € (proportional gestaffelt) | 175 € (starrer Festbetrag) |
| Auszahlung | Flexibler Auszahlplan bis 85 oder Rente | Verpflichtende lebenslange Leibrente |
| Vererbbarkeit | Im Auszahlplan voll vererbbar | Meist nur über teure Zusatzschutzklauseln |
Ja, das geht! Das Gesetz sieht einen echten Bestandsschutz und eine Wechseloption vor. Du kannst deinen alten Riester-Vertrag ab 2027 in das neue Altersvorsorgedepot übertragen, ohne dass du die alten Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen musst.
Aber Achtung: Der Altanbieter darf für den Wechsel Gebühren verlangen. Zudem solltest du genau prüfen, ob im Altvertrag sehr hohe, garantierte Rentenfaktoren verankert sind, die man nicht leichtfertig aufgeben sollte. Eine unabhängige Beratung vor dem Wechsel ist hier Pflicht.
Das Altersvorsorgedepot ist der größte Wurf in der privaten Vorsorge seit Jahrzehnten. Es kombiniert die unschlagbare Renditestärke von ETFs mit saftigen staatlichen Zuschüssen. Wer bis 2027 auf die staatliche Förderung verzichten kann, sollte jetzt keine voreiligen Riester-Knebelverträge mehr abschließen, sondern das Geld flexibel anlegen und den Startschuss im Januar 2027 optimal vorbereiten.
Versicherungsmakler in Rostock - Alexander Schierstedt
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