05.01.2017
Das Hochwasser / Sturmflut in Rostock, in der Nacht vom 04.01.2017 zu 05.01.2017, hinterlässt an den Gebäuden und Kellern unserer geliebten Hansestadt wohl einen nicht geringen Schaden. Der Pegel lag bei 1,5 - 1,8 Meter über normal und das ist der höchst gemessene Stand seit 2006.
Warum die erweiterten Elmentarschäden auch bei Mehrfamilienhäusern abgesichert werden sollten, sehen Sie hier anhand des Beispiels.
Beispiel eines Rückstauschadens eines Versicherten, der zum Glück die erweiterten Elementarschäden abgesichert hat.
Die Wohnung befindet sich in einem modernen Mehrfamilienhaus, in der 3. Etage. Jetzt denken viele, dass hier ja nichts passieren kann, da die Wohnung ja weiter oben liegt. Das ist jedoch falsch.
Im Jahre 2021 kam es zu einem Rückstauuschaden in der Wohnung. Der Grund war eine Verstopfung der Ablaufleitungen durch nicht auflösende Tücher (unter anderem Feuchttücher, die nicht für die Toilette gedacht sind)
Hierdurch kamen Fäkalien durch die Spüle der Küche und im Badezimmer aus der Dusche. Die Wohnung war einige Wochen unbewohnbar. Gezahlt wurden hier vom Versicherer:
- Reinigung/Neuanschaffung der beschädigten Möbel
- Kosten für die Kosten der Unterkunft während der Sanierung
Der Schaden belief sich auf knapp 15.000€. Alleine schon die hohen Kosten für die Unterbringung, waren extrem hoch. Es war Sommer und die Unterkünfte sind dann in Rostock sehr rar und sehr teuer!
ACHTUNG!
Eine Haftpflichtversicherung eines anderen Mieters, oder die eigene Haftpflichtversicherung, greift hier nicht! Es liegt sicherlich ein Verschulden vor, jedoch kann niemand nachweisen, wer die Verstopfung verursacht hat!
Ohne die erweiterten Elementarschäden, hätte es also keinerlei Erstattung gegeben!
Ein ganz klares "nein". Damit die Versicherungen leisten, müssen Sie die erweiterten Elementarschäden auch in den jeweiligen Versicherungsverträgen mit eingeschlossen haben. Diese sind hier in Rostock meistens gar nicht so teuer, schützen einem aber im Ernstfall.
Sie haben eine Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung ohne eine generelle Selbstbeteiligung? Dieses gilt nicht für alle versicherten Schäden. Viele Versicherer haben bei einzelnen Schäden einen Selbstbehalt in den Bedingungen verankert. Meist beträgt dieser 100€ - 200€.
Sie haben die erweiterten Elementarschäden auch eingeschlossen? Denn haben Sie schon mal alles richtig gemacht. Bei fast allen Anbietern ist hier aber auch eine Selbstbeteiligung verankert. Bei den Elementarschäden liegt diese aber meist nicht bei "nur" 100€ - 200€ sondern bei 500€ aufwärts bis zu 5.000€. Dieses Geld müssen Sie auch erstmal aufbringen können. Beläuft sich der Schaden unterhalb der Selbstbeteiligung, gehen Sie komplett leer aus.
Jetzt ist dieses in den meisten Fällen noch günstig und ohne Probleme möglich. Die Wahrscheinlichkeit von Elementarschäden wird an den sogenannten "ZÜRS-Zone" ermittelt. Diese reicht von Zone 1 bis Zone 4, wobei die Zone 4 so gut wie gar nicht versicherbar ist. Diese Zonen ändern sich immer mehr und steigen weiter an weil auch in Deutschland die Unwetter immer mehr zunehmen. Aktuell können Sie die Elementarschäden in Rostock also meist noch ohne Probleme absichern ob dieses immer so sein wird, weiß niemand.
Für den besten und umfangreichsten Schutz gibt es bei einigen Versicherern die Möglichkeit des Einschlusses der unbenannten Gefahren oder einer sogenannten Allgefahrendeckung. Diese sind meist nur in Verbindung mit einer erweiterten Elementarschadenversicherung möglich. Hier ist alles versichert, auch wenn es nicht explizit im Versicherungsschein "verankert ist". Ausgeschlossen sind lediglich nur die Schäden, welche unter Ausschlüssen aufgelistet sind.
Ja, es gibt Unterschiede zwischen diesen Anbietern. Bei den Versicherern mit einer Allgefahrendeckung oder unbenannten Gefahren müssen auf die Ausschlüsse und die Sublimits geachtet werden. Die Ausschlüsse stehen in den Bedingungen meist unter "nicht versicherte Risiken". Dort sollte die Liste möglichst klein ausfallen. Je mehr dort ausgeschlossen wird, desto größer ist dadurch die Lücke im Versicherungsschutz. Eine Allgefahrendeckung/ unbenannte Gefahren nützt Ihnen herzlich wenig, wenn die Sublimits sehr gering sind. Ein Sublimit ist die sogenannte Obergrenze wo geregelt wird, bis zu welcher Höhe der Versicherer maximal leistet.
Wir als Versicherungsmakler in Rostock, zeigen Ihnen die passenden Versicherer für Ihr Einfamilien-, Mehrfamilienhaus (Wohngebäudeversicherung) und Hausrat (Hausratversicherung) in Rostock und Umgebung, damit Sie nicht im "Regen" stehen. Nicht nur bei der Auswahl des richtigen Versicherer stehen wir Ihnen zur Seite sondern auch wenn es darum geht, Schäden zu melden. Überprüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihren Versicherungsschutz.