18.10.2016
Ab dem 01.01.2017 fällt der Rechnungszins / Garantiezins auf 0,90%. Dieses hat nicht nur Auswirkungen auf die Rentenversicherungen oder allgemein der Sparverträge. Auch im Absicherungsbereich wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung spielt der Rechnungszins eine große Rolle um die Beiträge zu kalkulieren.
Dafür gibt es 2 Gründe. Zum einen wie schon oben geschrieben durch die Absenkung des Rechnungszinses und zum anderen durch ein höherer Eintrittsalter.
Durch die Absenkung des Rechnungszinses (Garantiezins) werden die Rückstellungen der Leistungen mit nur noch 0,90% kalkuliert. In diesem Jahr aber noch garantiert mit 1,25%. Wenn die Versicherer mit einem niedrigeren Zinssatz rechnen müssen höherer Beiträge genommen werden als wenn die Hochrechnung mit 1,25% berechnet wird. Das Kapital was für die Leistungsfälle benötigt wird ändert sich ja nicht.
Die meisten Versicherer berechnen das Eintrittsalter für das komplette Jahr. Die sind ab dem 01.01.2017 kalkulatorisch 1 Jahr älter als in 2016 egal wann Sie im nächsten Jahr Geburtstag haben. Nutzen Sie also die Chance und sichern sich das geringer Eintrittsalter für die gesamte Vertragslaufzeit.
© 2024 Versicherungsmakler in Rostock - Alexander Schierstedt | Barnstorfer Weg 2 | 18057 Rostock | Tel: 0381 87754141
© 2024 Versicherungsmakler in Rostock - Alexander Schierstedt
Barnstorfer Weg 2
18057 Rostock
Tel: 0381 87754141