10.01.2018
Eine Anwartschaft sichert einem den Gesundheitszustand ab Antragstellung. Das heißt, je früher man die Anwartschaft abschließt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man ohne Risikozuschlag angenommen wird. Je älter man wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Erkrankungen dazukommen. Es gibt noch den Unterschied zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft.
Kleine Anwartschaft
Diese sichert ausschließlich den Gesundheitszustand, um später ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung zu wechseln. Es können jedoch nur in die Tarife gewählt werden, die bei der Anwartschaft enthalten sind! (einfrieren des Gesundheitszustandes) und kostet nur wenige Euro im Monat. Achtung: Hier müssen Sie sich also schon bei Abschluss der Anwartschaft mit den Tarifen des Krankenversicherers auseinandersetzen und sich für eine bestimmte Tarifkombination entscheiden!
Große Anwartschaft
Die große Anwartschaft beinhaltet die kleine Anwartschaft und bildet zusätzlich noch Alterungsrückstellung. Diese sind dazu da, dass wenn Sie später in die private Krankenversicherung wechseln, Sie einen geringeren Beitrag zahlen als wenn Sie "nur" eine kleine Anwartschaft gehabt hätten. Durch Bildung von Alterungsrückstellungen ist der Beitrag natürlich um einiges höher als bei der kleinen Anwartschaft.
Optionstarif
Der Optionstarif ist im prinzip eine "kleine Anwartschaft" nur mit dem Unterschied, dass beim Wechsel in die private Krankenversicherung alle verkaufsoffenen Tarife des Krankenversicherers gewählt werden können, bei dem man den Optionstarif abgeschlossen hat - dies ist eigentlich die beste Option, abgesehen von ganz wenigen Versicherern, bei dem man mit einer Anwartschaft auch gut aufgehoben ist!
Unser Tipp: Entscheiden Sie sich wenn überhaupt nur für eine große Anwartschaft, wenn es sicher ist, dass Sie später in die private Krankenversicherung wechseln UND vorher schon wichtigere Dinge abgesichert haben, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung/Dienstunfähigkeitsversicherung!
Die Aufarbeitung der Gesundheitsdaten ist deswegen das wichtigste, weil der Kunde denn auf der sicheren Seite ist und keine Angst bezüglich eines Rücktrittes auf Grund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben muss.
Einige werden nicht unter normalen Bedingungen versichert
Da wir viele Kunden haben, die sich für die private Krankenversicherung und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung interessieren, haben wir schon unzählige Voranfragen durchgeführt. Aus Erfahrung können wir sagen, dass viele nicht unter normalen Bedingungen angenommen werden (also ohne Ausschluss oder Risikozuschlag) aber je jünger der Interessent beim Abschluss ist, desto höher ist die Quote der normalen Annahmen!
Unser Tipp: Immer eine Kopie der Patientenakte einholen und eine Risikovoranfrage stellen, wenn in den abgefragten Zeiträumen Behandlungen durchgeführt wurden!
Nutzen Sie unseren Service und unser Wissen was die Risikovoranfragen betriff. Wir helfen Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Der Service ist komplett kostenfrei und für Se unverbindlich. Wir nehmen Ihnen so viel Arbeit wie möglich ab und fordern zusammen mit Ihnen alle notwendigen Unterlagen an (es kommt alles zu Ihnen). Die Risikovoranfrage sollte auch möglichst umfangreich und detailliert aufbereitet werden, damit die Versicherer sich ein bestmögliches Bild der bestehenden Erkrankungen bzw. vergangenen Behandlungen machen kann, um eine Votum abgeben zu können.
Je nach bestehenden Vorerkrankungen unterscheiden die Versicherer stark unterschiedlich wie und ob Sie den Interessenten versichern möchten. Es kann sein, dass bei einem Kunden die Pfefferminzia einen versichert (wie auch immer) und die Banania nicht. Beim nächsten Interessenten kann es dazu kommen, dass die Banania ihn versichern möchte aber die Pfefferminzia nicht.
Mann, geboren 1993 - Grund der PKV Anfrage = Verbeamtung
Behandlungen:
Kunde hat seit ca. 2012 ein ständiges, leichtes Ziehen im Bereich der Hüfte. War im Jahre 2016 damit beim Hausarzt und Orthopäden. Alle Berichte/ Befunde inkl. Selbstauskunft des Kunden eingereicht.
Gesicherte Diagnosen:
Ergebnis:
NUR ZWEI Versicherer haben ein Angebot abgegeben!
Versicherer 1 mit einem Risikozuschlag in Höhe von 30% im "ambulanten Baustein".
Versicherer 2 mit einem Risikozuschlag in Höhe von 50% auf den "Kompakttarif".
Frau, geboren 1980 - Grund der PKV Anfrage = Verbeamtung
Behandlungen:
Gesicherte Diagnosen:
Ergebnis:
NUR EIN Versicherer hat ein Angebot abgegeben, mit einem Risikozuschlag in Höhe von 30% im ambulanten Bereich.
Frau, geboren 1986 - Grund der PKV Anfrage = Verbeamtung
Behandlungen:
Gesicherte Diagnosen:
Ergebnis:
NUR EIN Versicherer hat ein Angebot abgegeben, mit einem Risikozuschlag in Höhe von 40% im ambulanten Bereich.
Dieses sind nur 3 Beispiele von vielen Voranfragen, die wir gestellt haben. Oftmals kommen auch mehrere Versicherer in die Auswahl mit unterschiedlichen Risikozuschlagen (von Normalannahme bis hin zur Ablehnung ist je Voranfrage alles möglich).
Wichtig! Es kommt nicht immer nur auf die Höhe des Risikozuschlages an, sondern auch wie und auf was dieser berechnet wurde. Es gibt Versicherer welche ein "Baukastensystem" haben und andere Kompakttarife. Im ersten Beispiel ist nicht nur der Risikozuschlag der Gothaer wesentlich höher sondern ist auf den kompletten Tarif berechnet.
Kompakttarife der PKV
Es gibt Versicherer, welche in der PKV Tarife anbieten, wo der ambulante, stationäre und dentale Versicherungsschutz zusammengeschlossen sind. Dieses ist im Bereich eines Risikozuschlages eher schlecht, da der Risikozuschlag auf den kompletten Tarif raufgeschlagen wird und dadurch höher ausfällt, als wenn nur ein Zuschlag auf
Baukastentarife der PKV
Manche Versicherer schlüsseln die einzelnen Bereiche der Krankenversicherung auf und stellen so den kompletten Versicherungsschutz anhand eines ambulanten, stationären und dentalen Bereich zusammen. Vorteil ist hier, dass der eventuelle Risikozuschlag meist nur auf einen Bereich raufgeschlagen wird.
Hier ein Beispiel
Wenn zwei Versicherer den gleichen Risikozuschlag vereinbaren würde (hier angenommen 30% RZ) und Versicherer A einen "Kompakttarife" und Versicherer B einen "Baukastentarif" hat. Ausgangssituation ist ein Gesamtbeitrag, bei einer normalen Annahme, von 100€ bei beiden Versicherungen das ist nicht realistisch (außer bei Beamtenanwärter) sondern dient nur zur einfacheren Darstellung einer Berechnung des Risikozuschlages.
Tarifarten | RZ |
Beitrag Versicherer A |
Beitrag Versicherer B | Höhe RZ |
---|---|---|---|---|
Kompakt |
30% |
100€ | 0€ | 30€ |
Ambulant |
30% | 0€ | 50€ | 15€ |
Stationär | 0% | 0€ | 30€ | 0€ |
Dental | 0% | 0€ | 20€ | 0€ |
Gesamtbeitrag | - | 130€ | 115€ | - |
Hier sieht man deutlich den Vorteil eines "Baukasten-Tarif" gegenüber eines "Kompakt-Tarif", da hier beim Baukasten-Tarif der Risikozuschlag immer einzeln auf die Tarife berechnet wird und dadurch geringer ausfällt als bei einem Kompakt-Tarif. Die Höhe des Risikozuschlages und auf welche Bereiche dieser aufgeschlagen wird hängt immer von der Diagnose/ Vorerkrankung ab.
Unser Tipp: Sie haben eine private Krankenversicherung mit einem medizinischen Risikozuschlag? Lassen Sie diesen nach 24 oder 36 Monaten überprüfen! Oftmals können diese wieder aus dem Vertrag genommen werden. Auch bei Neuanträgen geht dieses nach 24 - 36 Monaten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung auf die Überprüfung des bestehenden medizinischen Risikozuschlages.
Die Fristen wann der Versicherer auf vorvertragliche Anzeigepflicht prüfen darf sind gesetzlich geregelt und betragen für:
nach Ablauf der 10 Jahre darf der Versicherer, nach aktueller Gesetzesgrundlage, nicht mehr auf die vorvertragliche Anzeigepflicht prüfen.
Ein Versicherer prüft meistens auf vvA, wenn innerhalb der ersten 3 Jahre nach Vertragsabschluss Behandlungen erfolgen, wo es darauf hindeutet, dass diese schon länger bestehen könnten und evtl. behandelt wurden. Gerade bei schwereren Erkrankungen sowie Bereich der Muskulatur und des Skeletts wird schnell eine Prüfung vollzogen. Die Versicherer machen dieses nicht um die Versicherten zu ärgern sondern um das Kollektiv, also die Versicherungsgemeinschaft zu schützen. Es ist also auch in Ihrem Sinne, dass Fälle aufgedeckt werden wo der Versicherungsnehmer im Antrag gelogen hat um die Beiträge auch möglichst stabil zu halten.
Da es eine Krankenversicherungspflicht und Regelungen in Deutschland gibt, darf der Versicherer Sie nicht kündigen! Je nach Schwere des Verschuldens und entdeckten Vorerkrankungen, kann der Versicherer nachträglich einen Risikozuschlag erheben oder Sie aus dem aktuell versicherten Tarif rausschmeißen und in den Basistarif (Basistarif = Annahmezwang der PKV) stecken - sogar Rückwirkend ab Vertragsbeginn, dadurch kommt es zu einer meist nicht unerheblichen Nachzahlung! Die Leistungen das Basistarif entsprechen in etwa den der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Basistarif der privaten Krankenversicherungen kostet aber immer den aktuellen Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und beläuft sich im Jahre 2018 auf ca. 690€ pro Monat. So kann man sich "schlechte" Leistungen teuer erkaufen.
WICHTIG: Bei Abschluss einer Anwartschaft haben Sie nur anrecht auf die Tarife und den privaten Krankenversicherer wo Sie die Anwartschaft abgeschlossen haben, daher ist die Auswahl des Versicherers und Tarife hier schon entscheidend.